Berufsbedingter Umzug

  • Ich sitze heute an meiner Einkommenssteuererklärung und bin durch die Angaben der berufsbedingten Umzugskosten etwas überfordert.



    Ich bin mir nicht sicher, welche Ausgaben ich zusätzlich zur Umzugskostenpauschale angeben darf. Auch bei der Umzugkostenpauschale selbst habe ich eine Frage.



    Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Vielen Dank im vorraus [Blockierte Grafik: https://forum.steuerberaten.de/images/smilies/icon_e_wink.gif]



    1. Umzugskostenpauschale



    Seit Feb. 2017 ist die Umzugskostenpauschale für Ledige 764 EUR. Da ich einen gemeinsamen Haushalt mit meiner Lebensgefährtin habe, dürfte ich
    nochmal 337 EUR adieren. Somit kann ich bei Elster und Werbungskosten (Umzugskosten) 1101 EUR eintragen. Stimmt das oder bin ich schon hier total falsch?



    2. Kosten für einen Anstreicher



    Bevor wir in unsere neue Wohnung gezogen sind, haben wir einen Anstreicher genommen, der unsere neue Wohnung streicht. Würd dies in die Umzugskostenpauschale fallen oder kann ich dies zusätzlich unter Werbungskosten angeben? Falls dies nicht geht, kann man das unter haushaltsnahe Dienstleistungen angeben? Ich gehe davon aus, dass ich nur den Arbeitslohn aus der Rechnung angeben darf, also nicht die Materialkosten. Rechnung wurde per Überweisung gezahlt. Sollte daher kein Problem darstellen.



    3. Doppelmiete



    Ich glaube hier kann ich nichts angeben, da die Miete von meiner Freundin gezahlt wurde und ich nur eine Ausgleichszahlung auf Ihr Konto gemacht habe. Oder kann ich dies mit dem Mietvertrag oder ähnliches angeben?



    4. Kosten für Umzugskartons, Baufassungen



    Ich habe vor dem Umzug Umzugskartons und Baufassungen gekauft. Kann ich die Kosten auch als Werbungskosten angeben?



    5. Wohnungsbesichtigungen



    Wie weise ich Wohnungsbesichtigungen nach? Ich könnte eine kleine Liste mit den jeweiligen Adressen (4 Wohnungsbesichtigungen) anfertigen, aber
    einen direkten Nachweis kann ich nicht bringen. Wie wird bei Wohnungsbesichtigungen eigentlich gerechnet. Auch mit 30 Cent pro Kilometer? Wird nur eine Wegstrecke anerkannt oder Hin- und Rückfahrt?



    6. Fahrten zur neuen Wohnung



    Bevor wir in unsere neue Wohnung ziehen konnten, mussten wir noch ein paar Mal selbst aktiv werden. Unter anderem haben wir einige Gegenstände bereits in die neue Wohnung gefahren und mussten 2 Zimmer + Küche + Badezimmer streichen (Anstreicher hat nur das Wohnzimmer und den Flur
    gestrichen). Wie beweise ich diese Fahrten oder reicht hier eine Liste?



    Vielen Dank an alle, die mir bei der Beantwortung der einen oder anderen Frage behilflich sein können.

  • Hallo! Ich habe gerade auch einen Umzug abgesetzt.
    Also zu Punkt 1, Umzugskostenpauschale: Ja, der Pauschbetrag (den genauen Wert bei Ihnen kann ich nicht sagen) kann der vom Amt angegebene Betrag eingetragen werden ohne Belege.
    Zu Punkt 2, denke ich, dass nur ein Anstreicher für die Renovierung der ALTEN Wohnung angegeben werden darf, weil das evtl. vom Vermieter vorgeschrieben und nicht abwendbar ist. Für die neue Wohnung darf man die Kosten denke ich ,nicht absetzen.
    Zu Punkt 3. Ich würde es mit dem Kontoauszug und dem Beleg (Vertrag) der Miete versuchen. Mehr als das es nicht angerechnet wird kann nicht passieren.
    Zu Punkt 4, Die Kosten sofern Belege vorhanden sind, würde ich auch als Umzugkosten mit angeben. Übrigens darf auch ein neuer Herd abgesetzt werden. Ich glaube bis max. 240 Euro :) Auch der neue Telefonanschluss darf abgesetzt werden.
    Zu Punkt 5, hier frage ich mich auch wie man diese mit dem privaten PKW nachweisen soll? Da hatte ich leider das gleiche Problem beim Umzug selbst... Hier habe ich dann leider keine Belege gehabt. Gleiches gilt für Punkt 6. Hier würde ich das Finanzamt anrufen und fragen wie der Nachweis erbracht werden soll.
    LG

  • Zu Punkt 3: Ich hatte diesen Fall bereits bei einem Mandanten und letztendlich ist es ja wichtig, dass Sie den angesetzten Betrag wirtschaftlich getragen haben - unabhängig davon wer den Mietvertrag unterzeichnet hat!
    Zu Punkt 5: Man muss die gefahrenen Kilometer glaubhaft machen. Ich persönlich tanke immer ganz gerne bei Fahrten, die ich absetzen muss und bezahle mit Kreditkarte, damit dies auch glaubhaft ist. Auf jeden Fall sollten Sie eine saubere Liste führen, in der sämtliche Adressen mit Datum versehen sind. Idealerweise dem auch die Emails mit den potentiellen Vermietern oder Maklern beifügen.


    Beste Grüße
    Michael Jonas