Verluste aus Aktienverkäufe von vergangenen Jahren noch für kommendes Jahr nachträglich vortragen?

  • Hallo zusammen,
    Ich habe festgestellt, dass Ich folgende Bescheinigungen von meiner Depotbank in laufenden Jahren erhalten hatte.
    2012: Verlustbescheinigung z.B. 3000€ (Aus Ungewissheit von der Bank online angefordert)
    2013:Steuerbescheinigung 0,00€
    2014:Steuerbescheinigung 0,00€
    2015:Steuerbescheinigung 0,00€
    2016:Verlustbescheinigung z.B. 3000€ (Aus Ungewissheit im Bankportal online angeklickt spr. angefordert)
    Ich habe noch nie einmal die Anlage KAP bis jetzt abgegeben.
    Was könnte ich für diese Dumheit noch besser machen?
    Einkommensteuererklärung 2016 ist bereits vor 10Tagen ohne Anlage KAP abgegeben .
    Bitte um Hilfe von Euch .
    Ich bedanke mich bei euch alle in diesem Forum im Voraus
    Viele Grüße

  • Hallo @cdu0ng, willkommen im Forum.


    Schade dass die Frage doppelgepostet wurde, das macht das beantworten nicht unbedingt stringenter.


    Die Verlustbescheinigung 2016 kann nachgereicht werden. Würde ich formlos m.d.B. um Berücksichtigung ans Finanzamt schicken. Wenn es Aktiengewinne in 2016 gab, wird diese verrechnet, falls was übrigbleibt macht das Finanzamt einen Verlustvortrag für Folgejahre draus.


    Mit der 2012er würde ich dies im Grundsatz genauso versuchen, als juristischer Fast-Laie würde ich vermuten, dass dies erfolglos sein wird. Mein 2012er Steuerbescheid enthält die übliche Rechtsbehelfsbelehrung, dass der Bescheid nach einem Monat rechtskräftig wird. Allerdings hat das FA selbst eine Öffnungsklausel hinsichtlich anhängiger Verfahren drin. Sofern also das Thema des Verlustvortrags anhängig wäre könnte es da eine CHance geben. Da gibt es aber Schreiber in der Community, die sich da besser auskennen.

  • Hallo @Kater.Ka,
    Zuerst vielen Dank für Deine Antworte. Ich muss mich hier in Forum entschuldigen für doppelte Text und eine Frage gestellt, was ich vorher noch nicht ganz genau alles überprüft habe.
    Also ich habe doch Bescheid zur Festslellung des Verlustvortrags vom FA seit 2013 erhalten.
    2014,2015 sind GuV-Verrechnungen in so etwa wie einer"Topf" der Bank geschehen.
    2016 habe ich wie erwählt, wieder solche Verlustbescheinigung von der Bank "angefordert".
    Ich wollte mal sehen , wie dieser neuen Verlustbetrag noch hinzu vorgetragen wird.
    Nochmals vielen Dank.
    Viele Grüsse