Hallo
der BfH hat ja im Frühjahr entschieden, dass bei Eheleuten beide denn Anspruch haben 1250€ für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Das örtliche Finanzamt hat nun für 2016 bei meiner Frau und mir jeweils nur 625€ anerkannt.
Nun die entscheidende Frage: Gilt das Urteil rückwirkend für 2016?