Absetzbarkeit Arbeitszimmer bei Eheleuten

  • Hallo


    der BfH hat ja im Frühjahr entschieden, dass bei Eheleuten beide denn Anspruch haben 1250€ für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen, wenn die Bedingungen erfüllt sind.


    Das örtliche Finanzamt hat nun für 2016 bei meiner Frau und mir jeweils nur 625€ anerkannt.


    Nun die entscheidende Frage: Gilt das Urteil rückwirkend für 2016?

  • In einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen v. 27.3.2017 steht: "Vor Anwendung der BFH-Urteile v. 15. Dezember 2016 bleibt abzuwarten, ob diese im Bundessteuerblatt II veröffentlicht werden."
    (http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/691770/)


    Mit anderen Worten: Erst wenn das Bundesfinanzministerium beschlossen hat, eine BFH-Entscheidung im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen, dann werden die Finanzbehörden die Entscheidung allgemein anwenden. Eine aktuelle Übersicht findet man zB hier: http://www.bundesfinanzministe…lob=publicationFile&v=170, und da steht das Urteil noch nicht drin.


    Das ist aber nur die Sichtweise der Finanzverwaltung. Du kannst dich trotzdem auf das Urteil berufen und die Anwendung für dich einfordern. Wenn das Finanzamt im Rahmen des Einspruchsverfahrens ablehnt, würde ich Ruhen des Verfahrens beantragen, bis entschieden ist, ob das Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird.