Einkommensteuererklärung und Pflegegeld

  • Hallo,
    ich hake an der Steuererklärung für meine Mutter, die im Jahr 2016 Pflegegeld bezogen hat:
    1. M.W. gehört das Pflegegeld zu den steuerfreien Einnahmen, die dennoch angegeben werden müssen. Nur wo? Ich finde leider keine entsprechende Zeile/ Rubrik dafür.
    2. Die Angabe des Pflegegeldes ist wohl wegen des Progressionsvorbehalts erforderlich, aus dem sich der Steuersatz für andere Einkünfte ergibt. Insofern müsste ich doch neben dem Pflegegeld als (steuerfreie) Einnahme auch die Ausgaben für Pflegedienst, Krankenfahrten etc voll angeben/ansetzen können, oder?
    Bin leider erst Freitag wieder online, aber vielleicht kann mir jemand schon einen Tipp geben.
    Vielen Dank
    Mirko

  • Pflegegeld ist gem. § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei.


    Die Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind in § 32b EStG normiert.
    Da das Pflegegeld dort nicht erwähnt wird, unterliegt es auch nicht dem Progressionsvorbehalt.


    Deshalb finden Sie auch keine Zeile im Vordruck für die Einkommensteuererklärung.
    Das Pflegegeld Ihrer Mutter lassen Sie einfach weg.

  • Hallo muc,


    vielen Dank, hatte ich zunächst auch gehofft, aber dann habe ich folgende, allerdings aus dem Jahr 2012 stammende Information gefunden: http://www.finanztip.de/steuerfreie-einnahmen/


    Dort heißt es u.a.:
    "Aus diesem Grund (nämlich Progressionsvorbehalt) müssen die steuerfreien Einnahmen auch in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu gehören zum Beispiel das Krankengeld, das Pflegegeld, das Arbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, das Elterngeld, Mutterschaftsgeld (so genannte Lohnersatzleistungen)."


    Ist diese Information vielleicht schon überholt?


    Und was mache ich generell mit Ausgaben, die meine Mutter für den Pflegedienst (inkl. zusätzlicher Dienstleistungen wie Haushaltseinkäufe, Frisieren, Fußpflege, Transporte zu Haus-/Zahnarzt etc) tätigt?


    Übrigens konnte mir selbst die Pflegekasse keine Informationen geben.


    Insgeheim hoffe ich, dass Sie Recht haben, sonst müsste ich in eine weitere Runde "Belege sammeln" gehen ;(


    Vielen Dank
    Mirko

  • Ist diese Information vielleicht schon überholt?

    Diese Information ist nicht überholt, sondern schlicht falsch.
    Auch Redakteure bei finanztip sind nur Menschen und machen Fehler.


    Das Pflegegeld war auch 2012 nicht dem Progressionsvorbehalt unterworfen.



    Und was mache ich generell mit Ausgaben, die meine Mutter für den Pflegedienst (inkl. zusätzlicher Dienstleistungen wie Haushaltseinkäufe, Frisieren, Fußpflege, Transporte zu Haus-/Zahnarzt etc) tätigt?

    Hier kommt es darauf an, ob es sich eventuell um "haushaltsnahe Dienstleistungen" handeln könnte.
    Zahlt Ihre Mutter denn überhaupt Steuern?