Guten Tag!
Mein Schwiegervater ist vor ca. 20 Jahren nach Mexiko ausgewandert. Nachdem er dort spielsüchtig wurde und alle möglichen Leute angebettelt und teilweise auch betrogen hat, war er die letzten 5 Jahre verschollen. Meine Frau hatte seit ca. 10 Jahren auch keinerlei Kontakt mehr zu ihm. Nun haben wir erfahren, dass er (völlig verarmt) verstorben ist. Wir befürchten, dass er einige Schulden gemacht und hierfür auch diverse Schuldscheine unterschrieben hat. Meine Frau steht in der gesetzlichen Erbfolge an 1. Stelle. Meine Frage ist nun:
- Muss sie vorsorglich das Erbe ausschlagen um nicht ggfls. mit unserem Privatvermögen hierfür zu haften?
- Müssen danach auch unsere Kinder und alle weiteren gesetzlichen Erben das Erbe ausschlagen? Und wie erfahren diese von dieser Verpflichtung?
- Was wäre denn, wenn man von dem Tod nichts erfährt und folglich auch nicht das Erbe ausschlägt - wäre man dann trotzdem automatisch der gesetzliche Erbe nach der entsprechenden Frist? Muss man also prophylaktisch regelmäßig ein mögliches Erbe ausschlagen im Fall dass mal irgendwo ein (unbekannter) Verwandter stirbt?
- in welcher Frist müssten evtl. Gläubiger ihre Unterlagen (Schuldscheine ect,) vorlegen, bzw. wann würden diese verfallen?
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir auf unsere Fragen eine Antwort erhalten und bedanken uns schon einmal ganz herzlich hierfür im Vorfeld!
Freundliche Grüße, Jay