Schadensfreiheitsrabatt Zweitwagen übertragen

  • Hallo,
    ich habe den Zweitwagen meines Vaters, der die vergangenen 5 Jahre ausschließlich von mir genutzt wurde, auf mich umgemeldet und neu versichert. Ich bin davon ausgegangen, dass ich die SF Klasse 22 meines Vaters übernehmen kann-das entsprechende Formular hat er mir unterschrieben.
    Meine neue Versicherung stuft mich mit SF 5 ein, da dies die alte Versicherung so gemeldet habe. Die alte Versicherung sagt, die SF 22 hänge vom Vertrag des Erstwagens meines Vaters ab (bei einer dritten Versicherung) -sie könnten nur SF 5 melden, weil das KfZ bei ihnen nur 5 Jahre versichert war. Fühle mich irgendwie verarscht, zumal in allen Foren zu lesen ist, dass eine Übertragung des SF innerhalb der Familie kein Problem sei.
    Den Führerschein habe ich seit 20 Jahren, daran kann es nicht liegen. Was soll ich tun?

  • Hallo,
    wie kommen Sie darauf,daß Sie SF 22 Ihres Vaters übernehmen können,wenn Sie erst
    20 Jahre den Führerschein haben?
    Wenn man den SFR einer anderen Person übernehmen will,sollte man vor der Ummeldung
    klären wie man eingestuft wird und nicht meckern wenn man selbst Schuld ist.
    Sie haben das Fahrzeug 5 Jahre gefahren und dafür gibt es SF5


    trumpet

  • @Pokemon


    Trumpet geht zwar hart mit dir ins Gericht, im Ergebnis hat er aber natürlich vollkommen Recht. So wie ich deine Ausführungen verstehe, lief der Wagen auf einer Zweitwagenrabatt-Aktion "versichert wie Erstwagen". Und dann geht natürlich kein SF-Übertrag in dieser Höhe, weil dieser Rabatt nicht unmittelbar "erfahren" wurde. Das wird aber auch klar von diesen Versicherern wie zum Beispiel directline kommuniziert, wenn man die Unterlagen liest.


    https://www.directline.de/auto…g/zweitwagenversicherung/

  • Nachtrag: Die Formulierung in den AKB lautet:


    "Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihr Fahrzeug bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug zu geben. Unsere Auskunft bezieht sich nur auf den tatsächlichen Schadenverlauf. Sondertarife werden bei unserer Auskunft nicht berücksichtigt."