Entwässerung in Betriebskostenabrechnung

  • Hallo liebes Finanztip-Team,


    auf eurer Seite http://www.finanztip.de/nebenkostenabrechnung/ steht unter dem Unterpunkt "Diese Kosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen" der Punkt Entwässerung.


    Nun steht in meinem Mietvertrag weder etwas zur Niederschlagswassergebühr noch zur Oberflächenentwässerung und schon gar nicht zur Entwässerung.
    Aber in meiner Betriebskostenabrechnung ist bei der Heizkosten-/Kaltwasserabrechnung unter dem Unterpunkt "Aufteilung der Kosten der Heizanlage", der Abschnitt Kaltwasserkosten. In diesem Abschnitt werden Entwässerungskosten abgerechnet. Deren Einheit entpsricht der gleichen wie der Wasserversorgung.
    Ist das einfach nur falsch benannt oder kann ich dagegen vorgehen?


    Liebe Grüße
    Georg

  • Hallo Georg,


    schön zu sehen, dass Ihnen das aufgefallen ist. ich zitiere aus dem Artikel:


    Zitat

    Was Sie an Betriebskosten zahlen müssen, hängt von Ihrem Mietvertrag ab (§ 556 Abs. 1 BGB). Dabei reicht es aus, wenn Ihr Vermieter im Mietvertrag nicht die einzelnen Betriebskosten auflistet, sondern stattdessen auf die Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung (BetrKV) verweist. Oft heißt es dann:


    „Neben der Miete sind Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung zu zahlen“.


    Enthält Ihr Mietvertrag eine solche Formulierung? In den Betriebskosten ist die Entwässerung mit eingeschlossen.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo Franziska.


    Wer lesen und schreiben kann ist klar im Vorteil.


    In dem einen Paragraphen steht es nicht direkt drin. Dann gibt es wieder einen indem auf die Anlage 3 des Paragraphen 27 BV hingewiesen wird und der Mietvertrag enthält einen Anhang mit der Auflistung was alles in die BK gehört, was einfach nur eine Wiedergabe des Gesetzes ist und nciht auf unsere Wohnsituation zugeschnitten ist.


    Vielen Dank
    Georg

  • Das müsste sich dann ggf. ein Experte näher ansehen.


    Tipp: Die Mitgliedschaft bei vielen Mietervereinen schließt auch Rechtsberatung mit ein. Zwar haben die meisten eine Frist für solche Leistungen, aber das könnte sich angesichts der Fristen zur Beanstandung einer solchen Abrechnung lohnen. Dort kann man problemlos seine Unterlagen von einem Experten wie z. B. einem Fachanwalt prüfen lassen.


    Ich drücke Ihnen die Daumen!