Hallo liebes Finanztip-Team,
auf eurer Seite http://www.finanztip.de/nebenkostenabrechnung/ steht unter dem Unterpunkt "Diese Kosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen" der Punkt Entwässerung.
Nun steht in meinem Mietvertrag weder etwas zur Niederschlagswassergebühr noch zur Oberflächenentwässerung und schon gar nicht zur Entwässerung.
Aber in meiner Betriebskostenabrechnung ist bei der Heizkosten-/Kaltwasserabrechnung unter dem Unterpunkt "Aufteilung der Kosten der Heizanlage", der Abschnitt Kaltwasserkosten. In diesem Abschnitt werden Entwässerungskosten abgerechnet. Deren Einheit entpsricht der gleichen wie der Wasserversorgung.
Ist das einfach nur falsch benannt oder kann ich dagegen vorgehen?
Liebe Grüße
Georg