Kapitalertragsteuer & Investmentsteuer

  • Hallo
    Ich habe Fragen zu Steuern auf ETF Kursgewinnen, Dividenden und
    Kapitalertragsteuer und Investmentsteuer (Investmentsteuergesetz ab
    2018).



    Die Kapitalertragsteuer beträgt ohne Kirchensteuer und mit Solidaritätszuschlag 26,375 %.



    Meine Frage mit einem (bzw. zwei) einfachen Beispiel(e):



    Angenommen:
    - es gibt einen ETF Fond zu einem aktuellen Stückpreis von 200 Euro und ich kaufe davon 25 Stück. (25 * 200 Euro = 5.000 Euro).
    - ich behalte diese ETF Fond Aktien 10 Jahre und verkaufe Sie dann
    - der Aktienkurz / Stückpreis steigt jedes Jahr um 5 Euro.
    - das Depot ist bei einer deutschen Bank
    - Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro kann nicht genutzt werden
    - in dem ETF Fond sind nur deutsche Aktien (z.B. DAX top 30)



    1. Fall - thesaurierend
    Angenommen der ETF Fond hat jedes Jahr eine Dividende von 2 Euro. Da es
    ein thesaurierender Fond ist, wir diese Dividende automatisch
    reinvestiert.



    2. Fall - ausschüttend
    Angenommen der ETF Fond hat jedes Jahr eine Dividende von 2 Euro. Da es
    ein ausschüttender Fond ist, wir diese Dividende an die Aktienbesitzer
    ausgezahlt.



    1. Frage
    Wann (1. Fall bzw. 2. Fall) muss der Aktienbesitzer welche Steuern (Kapitalertragsteuer und/oder Investmentsteuer) zahlen?
    Ein kleiner Teil dieser Antwort ist eventuell in Frage 2 und 3 vorhanden.



    2. Frage
    Ist es richtig, dass im 2. Fall auf die jährliche ausgezahlte Dividende
    von 50 € (25 * 2 €) eine Kapitalertragsteuer von 13,19 € (50 € x 26,375
    %) bezahlt werden muss?



    3. Frage
    Ist es richtig, dass im 2. Fall nach 10 Jahren beim Verkauf der Aktien
    die Kapitalertragsteuer von 329,89 € auf den Kursgewinn gezahlt werden
    muss?
    Rechnung: 25 Stück x 5 € x 10 Jahre = 1250 €
    nach 10 Jahren wären diese Aktien nicht mehr 5.000 €, sondern 6250 € Wert
    Beim Verkaufen dieser 25 Aktien muss eine Kapitalertragsteuer von 329,89 € bezahlt werden (1250 € x 26,375 % = 329,89 €)



    4. Frage
    Ist es richtig, dass es ab 2018 (Investmentsteuergesetz) keinen
    Unterschied macht, ob das Fondsdomizil in Deutschland oder Ausland (z.B.
    Luxemburg) ist?



    Danke für Euro Hilfe

  • Bei den Antworten habe ich unterstellt, dass es sich um einen ETF handelt, der die Aktien auch physisch im Depot hält, also nicht über Swapgeschäfte irgendwelche Indices nach bildet.

    1. Frage
    Wann (1. Fall bzw. 2. Fall) muss der Aktienbesitzer welche Steuern (Kapitalertragsteuer und/oder Investmentsteuer) zahlen?Ein kleiner Teil dieser Antwort ist eventuell in Frage 2 und 3 vorhanden.

    vgl. Fragen 2 und 3.

    2. Frage
    Ist es richtig, dass im 2. Fall auf die jährliche ausgezahlte Dividende von 50 € (25 * 2 €) eine Kapitalertragsteuer von 13,19 € (50 € x 26,375%) bezahlt werden muss?

    Ja, die Kapitalertragsteuer (hier Abgeltungsteuer) wird automatisch von der Bank am Auszahlungstag einbehalten. Das gilt im übrigen auch im Fall des thesaurierenden Fonds, egal ob er im Inland oder im Ausland aufgelegt wurde.


    3. Frage
    Ist es richtig, dass im 2. Fall nach 10 Jahren beim Verkauf der Aktien die Kapitalertragsteuer von 329,89 € auf den Kursgewinn gezahlt werden muss?
    Rechnung: 25 Stück x 5 € x 10 Jahre = 1250 €nach 10 Jahren wären diese Aktien nicht mehr 5.000 €, sondern 6250 € Wert. Beim Verkaufen dieser 25 Aktien muss eine Kapitalertragsteuer von 329,89 € bezahlt werden (1250 € x 26,375 % = 329,89 €)

    Ja genau so läuft das mit der Besteuerung und zwar wieder unabhänig davon, ob du einen ausschüttenden oder thesaurierenden Fonds gekauft hast.


    Beim thesaurierenden Fonds liegt der tatsächliche Kurswert in deinem Beispiel höher, weil die Dividenden nicht ausbezahlt, sondern eben thesauriert wurden. Letzlich ist aber nur der Kursanstieg zu versteuern, weil die Dividenden schon jährlich versteuert wurden. Im Detail gibt es hier noch Unterschiede bei inländischen und ausländischen thesaurierenden Fonds, aber im Ergebnis sieht es so aus, wie von dir beschrieben.


    4. Frage
    Ist es richtig, dass es ab 2018 (Investmentsteuergesetz) keinen Unterschied macht, ob das Fondsdomizil in Deutschland oder Ausland (z.B.Luxemburg) ist?

    Es macht am Ende auch heute schon keinen Unterschied. Allerdings ist die Handhabung von ausländisch thesaurierenden Fonds heute etwas kompliziert. Wenn man es richtig macht, kommt aber in allen Fällen das Gleiche am Ende nach Steuern raus, wenn man mal den Zinseszinseffekt aus der Thesaurierung der Dividenden vernachlässigt.

  • Danke für die Antwort.
    ok ... Kapitalertragsteuer (26,375 %) muss man auf auszahlende Dividende und auf Kursgewinne beim Aktienverkauf zahlen .
    Investmentsteuergesetz ....
    Aber was ist nun mit der Investmentsteuer?
    Kommt diese zu der Kapitalertragsteuer hinzu?
    Oder wird die Kapitalertragsteuer durch die Investmentsteuerab 2018 ersetzt?
    Wann und wie macht sich die Investmentsteuer bei meinen zwei Beispielen bemerkbar?


    Danke

  • Das Investmentsteuergesetz ist "nur" eine Neuregelung, wie die Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) bei Fonds erhoben wird. Dazu gibt es zahlreiche Ausführungen:


    - zB hier bei finanztip: http://www.finanztip.de/indexf…stmentsteuerreformgesetz/
    - zB beim BVI: https://www.bvi.de/regulierung…entsteuerreform/podcasts/



    oder für einen schnellen Überblick in der Broschüre: https://www.bvi.de/fileadmin/u…euerform_Online_final.pdf