ETF-Sparplan | Lohnsteuerjahresausgleich nötig?

  • Hallo,


    wie schaut es eigentlich mit der „Besteuerung“ bei einem ETF-Sparplan aus? Ich selbst mache keinen Lohnsteuerjahres Ausgleich, da sich dieser für mich nicht Lohnt. Wenn ich einen ETF-Sparplan abschließe, müsste ich dann zwingend Jährlich einen Lohnsteuerjahresausgleich machen zwecks der anfallenden Steuer? Über Hilfe würde ich mich recht freuen :)


    Derzeit interessiere ich mich für folgende ETF's könnte aber auch ein anderer werden:


    ISHARES MSCI WORLD UCITS ETF - USD DIS


    COMSTAGE MSCI WORLD TRN UCITS ETF - I USD ACC

  • Wenn ich einen ETF-Sparplan abschließe, müsste ich dann zwingend Jährlich einen Lohnsteuerjahresausgleich machen zwecks der anfallenden Steuer?

    Grundsätzlich nein, weil ja üblicherweise Abgeltungsteuer einbehalten wird und die Sache damit erledigt ist. Ausnahmen wären die hier oft diskutierten ausländisch theasaurierenden Fonds, bei denen weder von der ausländischen Fondsgesellschaft noch von deiner inländischen Bank die Steuer einbehalten wird, sondern dies erst im Rahmen der Steuerveranlagung (nach Sparerfreibetrag) geschieht.


    Konkret hinsichtlich der beiden Fonds:


    - der ishares ist ein ausschüttender Fonds, also wird deine inländische Bank die Abgeltungsteuer einbehalten und alles ist erledigt.


    - der comstage ist ein ausländisch thesaurierender Fonds, wäre also möglicherweise eher ungünstig. Das Geschäftsjahr endet aber immer am 30.06. (= fikiver Zufluss der Erträge). Wenn du den Sparplan also nach dem 30.06. beginnst, gibt es für 2017 keinen steuerlichen Handlungsbedarf und ab 2018 gilt die neue Investmentbesteuerung, wodurch auch die ausländisch thesaurierenden Fonds "steuereinfach" werden.

  • Die Grundidee der Abgeltungsteuer war und ist, dass bei Auszahlung der Erträge (Zinsen, Dividenden, sonstige Ausschüttungen) an der Quelle eine Steuer erhoben wird und die Sache damit erledigt ist. Also kein Aufwand mehr mit und bei der Steuererklärung. Das geht aber nur, vereinfacht gesagt, solange der Schuldner und/oder die depotführende Bank im Inland sitzen. Bei ausländisch thesaurierenden Fonds sitzt der "Schulder" im Ausland und es kommt zu einer Auszahlung, sondern die Erträge werden sofort thesauriert (=wieder angelegt). Hier hat also auch die depotführende Stelle im Inland keinen Zugriff auf die Erträge und kann daher keine Steuer an der Quelle einbehalten. Deshalb musst du die Erträge in der Steuererklärung angeben und (nach)versteuern.


    Durch die Neuregelung der Besteuerung von Investmentfonds wird das ab 2018 anders. Auch für die ausländisch thesaurierenden Fonds wird deine Bank im Inland einmal jährlich eine Steuer berechnen, einbehalten (oder vom Konto einziehen) und an das Finanzamt abführen. Daher gibt es ab 2018 auch an dieser Front keinen Handlungsbedarf mehr.


    Alles hier ganz ausführlich beschrieben: http://www.finanztip.de/indexf…stmentsteuerreformgesetz/

  • Heißt, egal für welchen ETF ich mich nach dem 30.6 entscheide, müsste ich keinen Lohnsteuerjahresausgleich machen, da die Bank die Steuer schon abzieht. Habe ich das so einigermaßen richtig verstanden?

  • Wenn du die beiden oben genannten ETF nimmst, ist alles gut.


    Ganz grundsätzlich:


    - wenn du einen ausschüttenden Fonds / ETF kaufst, spielt es keine Rolle, weil die Abgeltungsteuer unmittelbar von der Bank einbehalten wird.


    - wenn du einen ausländisch thesaurierenden Fonds / ETF kaufst, musst du darauf achten, dass es in 2017 nicht mehr zu einer Thesaurierung (=fikive Ausschüttung / Zufluss) kommt. Wenn das Geschäftsjahr am 30.06. endet und du nach dem 30.06. kaufst, ist alles gut. Wenn das Geschäftsjahr erst am 31.12. endet, ist der Fonds zum Kauf in 2017 für dich weniger geeignet, weil es uU zu steuerlichen Implikationen für 2017 kommt.


    Also mach dir keinen Kopf und nimm einfach mal die beiden ETF, die du dir ausgesucht hast. Damit bist du sowohl steuerlich als auch hinsichtlich der breiten Streuung auf der sicherern Seite.