Steuererklärung selbst machen trotz kauf von ETW als Kapitalanlage?

  • Hallo,


    ich habe mir letztes Jahr eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage gekauft. Normalerweise mache ich meinen Lohnsteuerjahresausgleich selbst mit Hilfe von Elster und sonst nichts.


    Mir stellt sich jetzt die Frage ob es ratsamer wäre einen Steuerberater aufzusuchen oder ob ich es alleine versuchen sollte, da ich denke, dass ein Steuerberater seine Kosten niemals "reinholt".


    Andererseits habe ich Sorgen, wegen der Abschreibungen, ob ich das Korrekt mache, da dies über die Jahre doch eine Menge Geld ist.


    Vielen Dank und viele Grüße

  • Ich habe im Laufe meines recht langen Lebens zweimal meine Steuererklärung durch einen Steuerberater machen lassen. Beide Male musste ich Nachzahlungen leisten.
    Seit dieser Zeit mache ich es, mit Hilfe einer Steuersoftware, nur noch selbst. Bei Unsicherheit in einzelnen Punkten befrage ich den Beamten, der auch meine Steuererklärung bearbeiten wird, um Information.
    Seither hatte ich keinerlei Nachzahlungen mehr leisten müssen.

  • Mir ist Elster zu basic, aber mit einem Steuerprogramm wie "Wiso Steuersparbuch" und genügend Muße zum Lesen der darin enthaltenen Anleitungen sollte man das trotzdem hinkriegen können.

  • Ich habe im Laufe meines recht langen Lebens zweimal meine Steuererklärung durch einen Steuerberater machen lassen. Beide Male musste ich Nachzahlungen leisten.

    Naja, die zentrale Aufgabe eines Steuerberaters ist es, eine korrekte Steuererklärung zu erstellen. Es ist immer noch ein verbreiteter Irrglaube, dass die Beauftragung eines Steuerberaters zwingend zu einer (besonders hohen) Rückzahlung führen muss.


    Ansonsten ist vielleicht ein Lohnsteuerhilfeverein eine kostengünstige Alternative....


    Andererseits habe ich Sorgen, wegen der Abschreibungen, ob ich das Korrekt mache, da dies über die Jahre doch eine Menge Geld ist.

    Das Ausfüllen der Anlage V ist kein Hexenwerk. Außerdem gibt es dazu zunächst mal die amtliche Anleitung (https://www.google.de/url?sa=t…vp2sjP-2W1oK6d-aw&cad=rja).


    Die Ermittlung der Abschreibungsbasis (also rausrechnen von Grund und Boden) wird das FA so oder so überprüfen, da kannst du eigentlich nicht so viel falsch machen. Im Idealfall ist das (sachgerecht) im Kaufvertrag schon ausgewiesen. Im Zweifelsfall gibt es auch dafür Anleitungen: http://www.bundesfinanzministe…rundstueckskaufpreis.html


    Ansonsten kann ich auch nur eine Steuersoftware empfehlen. Da wirst du gut durch das Thema geführt und zur Not gibt es auch noch eine Hotline.

  • Ich habe meine Erklärung seit der Anschaffung einer ETW als Anlage auch stets selber gemacht. Das ist kein großes Ding, aber natürlich ein höherer (Zeit)Aufwand als ohne!
    Die Berechnung der Abschreibung ist das Geringste und wird vom FA genau geprüft (wie Ökonom schon sagte). Die Festsetzung des FA musst du aber auch gegenprüfen!!! Ich habe da errfolgreich Widerspruch eingelegt und eine höhere Afa durchgesetzt.
    Ansonsten ist es mE noch wichtig, die Obergrenze von 15% (netto!) Erhaltungsaufwand in den ersten drei Jahren einzuhalten. In der Erklärung werden alle Werbungskosten in Zusammenhang mit der ETW zusammengeworfen und du musst selbst auseinanderhalten, was Erhaltung und was andere Werbungskosten sind.


    Ein bisschen Internetrecherche bringt dich zum thema schnell auf die richtigen Pfade.