Das Verbraucherportal des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. („GdV“) – „Die Versicherer“ hatte (bereits vor längerer Zeit) das Thema Versicherungen für Kinder aufgegriffen.
Auch hier in der Community hatten wir uns schon zweimal mit dem Thema beschäftigt:
was muc hier verbreitet ist schlichtweg falsch. Er vermischt zwei verschiedene Produktmerkmale miteinander. Richtig ist, dass es wenige Angebote (etwa 10 bis 12) für eine echte Kinderinvaliditätsversicherung gibt. Vermittler bieten in der Regel Kinderunfallversicherungen an. Eine echte Kinderinvaliditätsversicherung übernimmt die Risiken "Krankheit und Unfall". Die Gleidertaxe ist hingegen nur ein Merkmal bei der Unfallversicherung.
Ich zitiere aus der Finanztest 4/2014:
"Im…
ich bin kein Vermittler, sondern Versicherungsberater (Honorarberater)gemäß § 34 e der Gewerbeordnung. Wenn Sie von einem Versicherungsberatersprechen, meinen Sie wahrscheinlich einen Versicherungsmakler oderVersicherungsvertreter. Nach Ihrer Beschreibung handelt es sich um eineKinderunfallversicherung mit Invaliditäts-Zusatzversicherung für Kinder (KIZ)oder um eine Kinderinvaliditätsversicherung.
Eine Risikolebensversicherung für einen 9-jährigen Bubenwürde auch keinen Sinn…
Der GdV nennt folgende Versicherungen als wichtig:
1. Die private und gesetzliche Krankenversicherung
2. Private Unfallversicherung für Kinder
3. Kinder-Invaliditäts-Versicherung bei schweren Krankheiten
4. Rechtsschutzversicherung
Die Begründung finden Sie hier:
https://www.dieversicherer.de/…ung-braucht-das-kind--844
Warum ich mit dem GdV imHinblick auf die Kinderunfallversicherung und Rechtsschutzversicherung nicht ganz übereinstimme, werde ich in einem Folgebeitrag ausführen.
Gibt es hier in der Community schon Erfahrungen mit spezielen Versicherungsangeboten für Kinder?
Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).