Fahrradversicherung ersetzt nur, wenn Neufahrrad und gestohlenes Rad "gleicher Art" sind

  • Liebe Community,


    nach einem Diebstahl meines Faltrads besteht mein Versicherer "Krist" (hier in FT empfohlen) darauf, dass er nur den Kauf eines Neufahrrads "gleicher Art und Güte" (Vertragstext) finanziert. Das Problem ist: ich will dieses Rad nicht mehr (andere berufliche Situation mit weniger Pendeln), stattdessen möchte ich mir ein Reiserad kaufen. Auf telefonische Nachfrage hin wurde mir gesagt, dass die Kosten dafür nicht übernommen werden. Ich als Kunde frage mich aber: was hat die Versicherung davon, wenn sie mir vorschreibt, welches Rad ich kaufen darf?


    Die Alternative "Bestellung des Faltrads beim Händler - Rechnung einreichen - Geld bekommen - Fahrrad zurückgeben und Geld in anderes Rad investieren" scheidet leider aus - das macht mein Fahrradhändler nicht mit, und ich möchte ihm solche Mauscheleien auch nicht zumuten.


    Habt ihr Erfahrungen mit solchem Geschäftsgebahren gemacht? Habt ihr Empfehlungen zum Umgang mit der Situation?


    Besten Dank für eure Mithilfe!

  • Feedback, nach einem weiteren Anruf bei der Versicherung: Sie zeigte sich nach einigem Nachfragen sehr kulant und hat jetzt doch zugestimmt, ein Fahrrad anderer Art (aber maximal bis zum Neuwert des alten Fahrrads) zu erstatten. Daumen hoch für "Krist" Fahrradversicherung!

  • Hallo,
    zum Verständnis der Mitleser; die Krist Assekuranzmakler GmbH [&] Co. KG ist, wie der Name schon sagt, kein Versicherer sondern ein Versicherungsmakler. Der Versicherer in diesem Fall ist die Waldenburger Versicherung AG. Ob die Kulanzentscheidung vom Makler in eigener Vollmacht getroffen wurde oder bei der Waldenburger wissen nur die beteiligten Mitarbeiter.


    Auf telefonische Nachfrage hin wurde mir gesagt, dass die Kosten dafür nicht übernommen werden. Ich als Kunde frage mich aber: was hat die Versicherung davon, wenn sie mir vorschreibt, welches Rad ich kaufen darf?

    Genau die Situation, die jetzt eingetreten ist, möchte die Versicherung eigentlich verhindern. Es liegt wohl auf der Hand, dass das Diebstahlrisiko steigt, wenn einem das Fahrrad nicht mehr gefällt. (Damit will ich hier keinem zu nahe treten.)



    Habt ihr Empfehlungen zum Umgang mit der Situation?

    Vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen lesen.



    Gruß Pumphut