Krankengeldzahlung durch die GKV; Urteil des SG Leipzig

  • Hallo,



    Folgendes Urteil und die dazugehörigen Pressemitteilungen möchte ich den Foristen nicht vorenthalten:



    https://www.justiz.sachsen.de/…rankengeld_Termintipp.pdf


    und



    https://www.justiz.sachsen.de/…kengeld_Terminbericht.pdf



    Die Krankenkasse ist also der Meinung, dass ein eventueller formaler Fehler bei der Krankschreibung für einen offensichtlich schwer kranken Menschen die Zahlung des Krankengeldes für die Gesamtdauer der Erkrankung ausschließt.


    „Die Krankenkasse steht insoweit auf dem Standpunkt, dass die einen Tag verspätete ärztliche Feststellung den Verlust des Krankengeldanspruchs für die noch folgenden 74 Wochen zur Folge habe.“



    Ob die GKV nach dem Wortlaut von § 46 Satz 2 SGB V anders handeln konnte, kann ich als Nichtjurist nicht beurteilen. Falls nicht, wäre zu fragen, was unsere Politiker für unsoziale Gesetze machen.



    Ich bin ja gespannt, ob die GKV in die Berufung geht.



    Jeder gesetzlich Versicherte sollte sich diesen Fall aber gut merken.



    Gruß Pumphut