Meinen Steuerberater meint, neue Vorhaenge (beim Umzug wegen Arbeit) sind nicht absetzbar.
Hier http://www.finanztip.de/umzugskosten/ steht es aber, dass "Aendern von Vorhaengen" zahlen zu den sonstigen Umzugskosten.
Kann mann bitte die Regel oder Gerichtsentscheidung zitieren, die ich den Steuerberater zeigen kann?
Danke,
tw