Private Pflegepflichtversicherung bei Umzug ins EU-Ausland

  • Hallo,


    wir (Ehepaar Ende 40) sind gerade dabei, unseren gewöhnlichen Aufenthaltsort in das EU-Ausland zu verlegen. Unsere private KV haben wir auf eine kleine Anwartschaft umgestellt, da wir es uns offenhalten möchten, irgendwann einmal nach D zurückzukommen. Konkret gibt es dafür aber keine Pläne.


    Die private KV "empfiehlt" uns jetzt, unsere private Pflegepflichtversicherung beizubehalten. Meine Frage ist daher, ob bzw. unter welchen Umständen dies sinnvoll oder nicht sinnvoll ist. Soweit ich verstanden habe, leistet die PPPV im EU-Ausland im Pflegefall nur Pflegegeld.


    Danke & LG

  • Hallo ansiman,



    das ist leider ein recht komplizierter Sachverhalt. Im Grunde galt früher der Grundsatz, dass Pflegesachleistungen nicht in ein anderes Land exportiert werden konnten. Der Europäische Gerichtshof hat das weiter präzisiert. Eine deutsche Pflegeversicherung muss Pflegebedürftigen, die im EU-Ausland leben, Pflegegeld zahlen. Die sogenannten Sachleistungen der Pflege müssen aber nicht bis zur selben Höhe wie in Deutschland erstattet werden.


    Für Sachleistungen gilt grundsätzlich das Recht des Landes, indem der Versicherte seinen dauerhaften Wohnsitz hat, d.h. es werden nur diejenigen Leistungen erstattet, die nach dem Recht des Aufenthaltslandes üblich sind.



    1.) Unterschiedliches Leistungsniveau


    Und damit fängt es an: Das Leistungsniveau in den Niederlanden ist hoch (vergleichbar mit den Leistungen in Deutschland). Das gilt mit einigen Einschränkungen auch für Österreich. Hingegen ist das Leistungsniveau in Frankreich (im Vergleich zu Deutschland) niedriger.



    Die Entscheidung über eine ggf. notwendige Strukturierung des Risikoschutzes (in Sachen Pflege) ist also damit verbunden, in welchen Land Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben werden.



    2.) Risikoanalyse - Wirkung des Pflegefalls auf Liquidität und Vermögen


    Zusätzlich sollte in einer Risikoanalyse der Pflegefall in Deutschland und/oder im Aufenthaltsland im Hinblick auf die Wirkungen auf Vermögen und Liquidität simuliert werden. Ggf. ist ein Risikoschutz notwendig. Eventuell können Sie auf diesen verzichten.



    3.) Empfehlung des Versicherers


    Ohne eine Risikoanalyse und die Simulationen, die ich unter 2.) genannt hatte, kann man m.E. gar keine Empfehlung abgeben. Oder weiß der Versicherer, wie sich eine Entscheidung auf Ihr Vermögen und Ihre Liquidität auswirken wird. Nein, mit Sicherheit nicht.



    Meine Empfehlung: Wenn Sie das Gefühl haben, dass es sich hier um eine für Sie relevante Angelegenheit handelt, die sich finanziell wahrscheinlich mit einigen zehntausend Euro (oder mehr) auf Ihr Vermögen und Ihre Liquidität auswirken könnte, dann nehmen Sie bitte unabhängige Beratung in Anspruch und bestehen Sie darauf, dass die unter 2.) genannten Analysen und Simulationen durchgeführt werden.



    Viel Glück!



    Ein Hinweis in eigener Sache: Ich bin Versicherungsberater, der per Gesetz Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertreten darf (https://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html).



    Mir lagen weder vollständige Unterlagen und Informationen vor, noch habe ich eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls durchgeführt.Insofern ist meine Antwort hier auf Ihre Fragestellung als Rat bzw. eine Empfehlung gemäß § 675 Absatz 2 BGB zu werten (https://dejure.org/gesetze/BGB/675.html).



    Mit besten Grüßen

  • Da Sie Ihre Erwerbstätigkeit in ein anderes EU-Land verlegen, denn nur dann können sie dort der Sozialversicherungspflicht unterfallen, ist Ihr Eingangssatz schon mal falsch!


    Natürlich verlegen sie auch den gewöhnlichen Aufenthalt, aber das ist nach EU-Recht nicht entscheidend!


    Die Pflegepflichtversicherung wird wegen Pflichtversicherung dann auch auf Anwartschaft gestellt.


    Die Empfehlung Ihrer PKV hätte ich gerne inklusive Begründung im Wortlaut gesehen, dann könnte man das diskutieren!


    Darüber hinaus sollten sie sich die Frage stellen, ob Sie den aktuellen Sachverhalt nicht nutzen sollten um ganz in die GKV zu wechseln. auch dafür bedarf es einer umfassenden Beratung!