Fragen zum Zugewinnausgleich

  • Hallo,


    Vor einer Woche haben meine Frau und ich geheiratet. Nun brennt uns eine Frage unter den Nägeln. Wir leben im Güterstand der Zugewinnausgleich. Wir beide hatten zu Beginn der Ehe keinerlei Vermögen. Ich bekam zur Hochzeit von meinem Eltern Euro 200.000 geschenkt für das wir uns ein Haus kauften. Wir beide stehen im Grundbuch. Wir haben folgende Frage: was passiert wenn wir uns scheiden lassen und zu diesem Zeitpunkt nur das Haus da ist welches weiterhin einen Wert hat von Euro 200.000! Muss ich meine Frau Euro 100.000 auszahlen lassen, obwohl die Schenkung meiner Eltern nicht zum Zugewinnausgleich gehören. Wie gesagt das Haus gehört beiden. Wie würden uns auf eine Antwort freuen Grüße von der Familie Müller
    :(

  • Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus den §§ 1378ff BGB.
    Dort ist der Zugewinnausgleich detailliert erläutert.


    Wendet man die Paragrafen auf Ihren Fall an, ergibt sich folgende Lösung.


    Anfangsvermögen Ihrer Frau war null, Ihr Anfangsvermögen betrug wegen der Schenkung 200.000 €.


    Wenn Sie sich jetzt scheiden lassen, ist das Endvermögen Ihrer Frau ein halbes Haus im Wert von 100.000 €.
    Ihr Endvermögen ist ebenfalls ein halbes Haus im Wert von 100.000 €.


    Daraus ergibt sich, dass Ihre Frau einen Zugewinn von 100.000 € realisiert hat.
    Sie hingegen haben einen negativen Zugewinn von -100.000 € erlitten.


    Daraus ergibt sich eine Differenz von 200.000 €. Bei Ihrer Frau 100.000 € plus - bei Ihnen 100.000 € minus.


    Nun muss Ihre Frau an Sie einen Zugewinnausgleich in Höhe der Hälfte der Differenz bezahlen.
    Also wird sie Ihnen das halbe Haus übertragen müssen.


    Dann beträgt Ihr Endvermögen 200.000 € (=das ganze Haus).
    Das Endvermögen Ihrer Frau beträgt dann null.


    Ergebnis nach diesem Zugewinnausgleich: Ihre Frau hat null Zugewinn und Sie haben auch null Zugewinn.
    Denn die 200.000 € Ihres Endvermögens entsprechen ja den 200.000 € Ihres Anfangsvermögens, weil Schenkungen an einen Ehegatten dem Anfangsvermögen des Beschenkten hinzugezählt werden.


    Fazit: einen Schnitt macht Ihre Frau erst dann, wenn Ihr Haus mal deutlich im Wert gestiegen sein wird.
    So lange es 200.000 € wert ist, hat Ihre Frau nichts von Ihrer Haushälfte. Im Falle der Scheidung muss sie alles zurückabwickeln.

  • Hallo muc,


    Vielen Dank für die Info. Da bin ich ja mit meiner Vermutung richtig Gelegenheit.
    Eine Frage hätte ich dennoch! Ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.
    Im Falle eines Verkaufs muss ich meiner Frau die Hälfte der Verkaufserloes geben, da ihr die Hälfte vom Haus gehört, da ich ihr ja die Hälfte geschenkt habe und sie Mitinhaberin ist, oder,???
    Danke im voraus

  • Sie haben noch nicht ganz verstanden, dass Sie selbst nur noch ein halbes Haus besitzen.


    Wenn Sie verkaufen wollen, müssen Sie dazu erst einmal das Einverständnis Ihrer Frau einholen, denn Ihrer Frau gehört die andere Hälfte.


    Sollten Sie dann gemeinsam der Auffassung sein, dass ein Verkauf sinnvoll ist, dann wird der Käufer den halben Kaufpreis an Sie und die andere Hälfte des Kaufpreises an Ihre Frau bezahlen. So einfach ist das.

  • Hallo muc,


    Danke, das habe ich schon verstanden, dass mir noch die Hälfte vom Haus gehört und bei einem evtl Verkauf die Hälfte bekomme
    Muc arbeitest du bei Finantreff oder warum kennst du dich aus?