Hallo,
ich habe vor ca. 1997 einen Dar.-Vertrag mit der HVB abgeschlossen. Nach Allem, was ich weiß, sind da ja die aktuellen Formvorschriften für Widerrufsbelehrungen bei DA-Verträgen noch nicht relevant gewesen.
Dann habe ich aber eine neue Zinsvereinbarung/Prolongation in 2006 mit Wirkung ab 2007 abgeschlossen (gleiche Bank, neue Zinsvereinbarung).
Frage: Da war keine Widerrufsbelehrung bei der Prolongation dabei. Ist das ein Fehler seitens der Bank, so dass die Zinsvereinbarung angreifbar ist.
...oder ist bei der Neuverhandlung des Zinssatzes/ Prolongation keine Widerrufsbelehrung gefordert?
Besten Dank für die Antwort
K. Schroer