§ 35aEStG

  • Hallo,
    eine erhebliche Rechnung über Handwerkerleistungen möchte ich als haushaltsnahe Dienstleistung in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Rechnung enthält keine Aufteilung in Arbeits-/ Fahrtkosten und Materialkosten und ist von mir bereits beglichen. Das Finanzamt kennt (m.E. zu Recht) die von mir geschätzte prozentuale Aufteilung nicht an. Auf meine Aufforderung an den Handwerker, mir die Aufteilung nachträglich mitzuteilen, erfolgt keine Reaktion. Meine Frage lautet: Ist der Handwerker verpflichtet, mir die Aufteilung nach Kostenarten auch nachträglich mitzuteilen und wie kann ich ggf. diesen Anspruch durchsetzen?
    Vielen Dank für Ihre Bemühungen im voraus!