[Sparda Baden-Württemberg] Rücknahme meiner Empfehlung

  • In der Vergangenheit hatte ich verschiedentlich über die Sparda Baden-Württemberg geschrieben, u.a. kostenloses Girokonto. Diese Empfehlung halte ich aufgrund derzeit schlechter Erfahrungen nicht mehr aufrecht.


    Sachverhalt:


    Ich bin seit 35 Jahre Kunde und Genosse der Sparda Baden-Württemberg, früher Karlsruhe. Seit 2 Jahren drangsaliert mich die Sparda, meine 1981 vorgenommene Legitimation zu wiederholen. Speziell wollen sie eine beglaubigte Kopie des aktuellen Personalausweises / Reisepass. Eine konkrete Rechtsgrundlage wurde nicht genannt, sondern wolkig von gesetzlichen Bestimmungen gesprochen, dann "In der Zwischenzeit haben wir das Geldwäschegesetz und andere Vorschriften bekommen, die die Anforderungen an die Legitimationsprüfung verschärfen." Im letzten Schreiben wurde auf §4 Geldwäschegesetz eingeschränkt.


    Da ich der Meinung bin, dass ich mich zur Kontoeröffnung und Eintrag in Genossenliste beim Amtsgericht seinerzeit hinreichend identifiziet habe, bin ich auf die Forderung nicht eingegangen. Die Sparda bedrohte mich dann nacheinander mit Sperre von Kontoverfügungen, Sperren der Bankcard, Schließung der Konten und Aufbewahrung des Guthabens bis die Legitimation erfolgt ist. Ich bin also von der Sparda zumindest temporär enteignet. Das lasse ich mir in einem Rechtsstaat von einer Behörde mit Rechtsweg im Notfall noch gefallen, mit Sicherheit aber nicht von einer Bank.


    Ich habe daher eine Überprüfung des Sachverhalts bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin eingeleitet und werde weiter berichten.


    Was mich speziell aufgebracht hat ist die offensichtlich rechtswidrige Anwendung des §4 GWG s. http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__4.html . Dort werden in §4(3) die zu erhebenden Daten genannt. Diese liegen der Sparda vor, was durch eine Datenauskunft nach §34 BDSG von ihr selbst bestätigt wurde.


    Eine Nachidentifizierung ist i.d.R. nicht erforderlich. Wortlaut §4 (2):


    (2) Von einer Identifizierung kann abgesehen werden, wenn der Verpflichtete den zu Identifizierenden bereits bei früherer Gelegenheit identifiziert und die dabei erhobenen Angaben aufgezeichnet hat, es sei denn, der Verpflichtete muss auf Grund der äußeren Umstände Zweifel hegen, dass die bei der früheren Identifizierung erhobenen Angaben weiterhin zutreffend sind.


    Offensichtlich hegt die Sparda nach 35 Jahren an mir Zweifel ...

  • Ich gebe der Bank durchaus recht:


    Deine "Legitimation" von 1981 ist heute wertlos.Du bist den relevanten(!!) Bankmitarbeitern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nich, "von Ansehen her bekannt".


    Die gesetzliche Vorschrift verlangt von Dir die Vorlage eines aktuellen(!!) Ausweispapieres.Es liegt im Ermessen(!!) der Bank, aufgrund des verstrichenen Zeitraums und der heutzutage in einem Ausweis enthaltenen Informationen eine erneute/wiederholte Identifizierung vorzunehmen.


    Warum sperrst Du Dich gegen diese Kleinigkeit und zettelst einen komplett unproduktiven/contraproduktiven Kleinkrieg an?


    Die Dir bisher "nur"angedrohten Sanktionen werden bei fortgesetzter Weigerung Deinerseits früher oder später sowieso kommen---->Negativmerkmale,die in der SCHUFA auftauchen.


    Daher triff zügig(!)eine Grundsatzentscheidung:Sparda-Kunde bleiben oder Bank wechseln BEVOR es zu spät ist.

  • @Kater.Ka


    Mir ist noch was eingefallen. Der Ombudsmann ist ja eher "behäbig". Ich hatte auch mal ein "Datenschutzproblem" und habe mich an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht gewandt, dass meine Anfrage dann an den "Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" weitergeleitet hat. Die Antwort kam nicht nur überraschend schnell (nach fünf Tagen), sondern war darüber hinaus auch noch sehr ausführlich und verständlcih.


    https://www.lda.bayern.de/de/kontakt.html


    https://www.bfdi.bund.de/DE/Se…Kontakt/kontakt_node.html

  • Danke Dir für den Hinweis. Ich hatte auch schon mal im Zuge der Datenübermittlung wegen Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern mit dem NRW Datenschutzbeauftragten, dort wurde ich ebenfalls gut unterstützt. Allerdings ist das hier kein Datenschutzthema sondern die Frage der Anwendung des §4 GWG. Nach Deinem Link von der ING Diba scheint das ja verbreiteter Unsinn zu sein, Mal schaun was die BaFin sagt.

  • Die BaFin hat sich heute bereits geäußert mit der Quintessenz, dass das Vorgehen der Sparda aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden ist.


    Im Rahmen der Sorgfaltspflicht besteht die Verpflichtung "... sicherzustellen, dass die jeweiligen Dokumente, Daten oder Informationen in angemessenem zeitlichen Abstand aktualisiert werden." s. http://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__3.html


    Zufrieden mit der Sparda bin ich dennoch nicht, ein einfacher Abdruck dieser Regelung im ersten Schreiben statt viel Geschwafel hätte für mich ausgereicht der Forderung nachzukommen.


    Sehr zufrieden bin ich dagegen mit der Service- und Bürgerorientierung der BaFin, vielen Dank hierfür falls mitgelesen wird.


    @Anika Ggf. für den Newsletter, da ich davon ausgehe, dass auch andere Leser Aufforderungen zur Legitimation erhalten