Vermögenswirksame Leistungen Überblick?

  • So, oberflächlich recherchiert bietet die ING-DiBa "VL Sparen" an, ohne dass eine eigene Zuzahlung erfolgen muss.


    Wie gesagt, oberflächlich recherchiert.


    Werbeaussage: Kontoführung kostenlos; 1% Festzinsen


    Habe ich heute nachgeschaut, Gefahr eines Aprilscherzes besteht! ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    wir haben ein Video zum Thema rausgebracht:

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  • Eine kleine Frage hätte ich da noch:


    Bei der Arbeitnehmersparzulage geht es ja um Arbeitnehmer, aber wie ist der Arbeitnehmer da definiert?


    Reicht es aus, im Jahr einen Tag gearbeitet zu haben? Auch geringfügig und somit generell pauschal versteuert? Oder muss man mindestens einen Euro an Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit haben?


    Ich meine mich (äußerst) dunkel zu erinnern, dass ich damals Zulagen zu meinem Bausparvertrag bekommen zu haben, aber das war im letzten Jahrtausend, heute kann es ja ganz anders aussehen. ?(?(?(

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich würde ich sagen, dass es ausreicht, wenn das Geld vom AG abgeführt wird, sprich auf der Lohnabrechnung steht.
    Nun habe ich noch nie einen Mini-Jobler gesehen, der VL bekommt...


    Willst Du auf die Lösung raus, dass man die VL theoretisch auch komplett selbst bezahlen kann, um die Zulage abzusahnen, also den AG bittet, das einfach vom Lohn abzuziehen?

  • Ich meinte es losgelöst von den VL eines Arbeitgebers.


    Also wenn ich einen Fondssparplan habe und mein zu versteuerndes Einkommen nicht zu hoch ist, dann gibt mir Vater Staat zu meinen 400 Euro noch 80 Euro dazu.


    Nur weil der Titel dieser bis zu 80 Euro "Arbeitnehmersparzulage" ist, müsste ich für den Anspruch doch Arbeitnehmer sein.


    Wenn ich im Januar zuletzt gearbeitet habe (und jetzt studiere oder was auch immer mache) dann müsste ich im Dezember doch die 400 Euro voll machen können und käme dann noch zu den 80 Euro Zulage.


    Wenn das klappt, wie läuft das dann im Folgejahr? Reicht dann ein Einsatz als studentische Aushilfe für den Anspruch auf die Zulage? Oder ein Minijob? Oder Bundesfreiwilligendienst?

    • Offizieller Beitrag

    Vll. ist das Missverständnis dieses hier: AN-Sparzulage gibt es nur auf VL-Verträge. Und die müssen wiederum vom AG bezahlt werden. Wieviel im Innenverhältnis AG-AN von den VL der AG und wieviel der AN, das ist egal.
    Will sagen: VL Vertrag privat bezahlen geht zwar theoretisch, bringt aber keine Zulage. Kann aber Sinn machen, wenn man bspw. 3 Jahre lange VL bekommen hat und auch AN-Zulage kassiert hat. Dann kann man 3 weitere Jahre privat zahlen, und nach insges. 7 Jahren die Zulage aus den ersten drei Jahren behalten zu dürfen.

  • Okay, das las sich in dem Artikel etwas anders.


    Aber wenn ein treusorgender AG auch dem Minijobber VL zahlt, dann müsste der Minijobber der Arbeitnehmersparzulage wegen eine Steuererklärung abgeben, würde die Zulage aber bekommen?

  • Eine Frage an die Mitglieder hier bzw. an Saidi,


    meine Frau kann bei ihrem Arbeitgeber VL bekommen. Eine zuständige Mitarbeiterin erzählte ihr allerdings, dass dies nur fürs Ansparen in irgendein Produkt geht.


    Eigentlich wollen wir dieses VL in einen bestehendes Darlehen als Tilgung fließen lassen.


    Dank des hilfreichen Videos von Finanztip wissen wir ja, dass so etwas geht.


    Ich habe irgendwo gelesen, dass diese "Anlageform" auch im 5. Vermögensbildungsgesetz verankert ist.


    Nur um auf Nummer-sicher zu gehen: Welcher Abschnitt ist das in diesem Gesetz? Meine Frau möchte mit diesem Gesetzesauszug nochmal beim Arbeitgeber vorstellig werden, damit sie in unseren Darlehensvertrag die VL-Tilgung einbauen lassen kann.


    Meine Vermutung ist, dass es 5. VermBG § 2 Nr. 5 a ist.
    Ist das richtig? ^^

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich ja.


    Es wäre aber denkbar, dass die Verwendung der VL im Tarifvertrag oder sogar im Arbeitsvertrag anders geregelt ist.


    Möglich ist auch, dass ein Finanzvermittler an der Firma dran sitzt und durchgesetzt hat, dass praktisch informell gilt, dass die VL in das von ihm vermittelte Produkt (zB in eine bAV) fließen.

  • Vielen Dank!


    In der Zwischenzeit hat die Firma bestätigt, dass die Darlehenstilgung auch innerbetrieblich geht.


    Die zuständige Mitarbeiterin wurde von ihrem Chef nochmal informiert, dass sie da Fehlinformationen herausgegeben hat.


    Tatsächlich ist die Firma nicht tarifvertraglich gebunden und im Arbeitsvertrag wurde der Passus VL auch nicht geregelt.


    Insofern sind wir froh, dass wir dank dieses Portals hier noch einmal "nachgebohrt" haben!

  • Danke für die Rückmeldung, habe ich weitergegeben.


    Und auch nochmal sichergestellt: Ja, auch der Mini-Jobber kann VL erhalten (bzw. sich vom Lohn abziehen lassen) und ja, er muss dann (nur) für die AN-Sparzulage eine Steuererklärung abgeben.

    Hallo,


    mich interessiert das auch.... aber wie gebe ich das in der Steuererklärung an? Anlage AN .. überall ne Null eintragen ausser bei den VL dann was eintragen?