Hallo Experten,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Geltendmachung von Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltführung.
Der Hintergrund: ich habe eine neue Arbeitstelle angenommen die ca. 350 km von meinem bisherigen Wohnort entfern liegt. Die Familie lebt weiterhin an unserem bisherigen Wohnort. Meine Frau arbeitet auch dort. Ich fahre jedes Wochenende nach Hause und habe nur eine kleine Wohnung im Ort, in der meine neue Arbeitsstelle ist.
Für die Fahrten habe ich häufig die Bahn benutzt. Beim Finanzamt habe ich für die relevanten Monate im letzten Jahr Familienheimfahrten mit den Pauschalbeträgen für PKW-Benutzung angegeben. Das Finanzamt möchte jetzt einen "Nachweis der gefahrenen Kilometer (z.B. durch Kaufvertrag, TÜV-Bescheinigung, Reparaturrechnungen, Inspektionsheft)".
Auf einer Seite im Internet habe ich gelesen, dass es erlaubt ist, anstatt der Kosten der Bahnteickets die Pauschale anzusetzten. Man kann eine Aufstellung machen, in der man die Kosten der Bahnfahrkarten dem Betrag gegenüberstellt, den man mit der Entfernungspauschale errechnet. Den höheren Betrag kann man dann ansetzen.
Kann mir ein Fachmann / eine Fachfrau bestätigen, dass dieses Vorgehen korrekt ist? Gibt es dazu ein Gerichtsurteil?
Vielen Dank für eine Klärung.