Hallo liebe Community,
ich hab bereits versucht mich in thematisch einzulesen und habe schon einige Informationen gefunden. Allerdings bin mir immer in einem Punkt immer noch unsicher. Es geht sich um einen Vollzeit-Master und einen davon unabhängigen Werkstudentenjob.
Die Universität ist meine erste Arbeitsstätte und wird somit mit der Pendlerpauschale berechnet.
Wie verrechne ich nun den Werkstudentenjob? In einem Fall der hier im Forum diskutiert wurde, wurde der Werkstudentenjob mit der Entfernungspauschale verrechnet.
Nun frage ich mich, ob der Werkstudentenjob nicht als weitere erste Arbeitsstätte geltend gemacht werden müsste und somit nur die einfache Wegstrecke berechnet wird.
Ich freue mich sehr über Ratschläge!
Viele Grüße
Jenny