Vererbung von Schadensersatzansprüchen

  • Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich Schadensersatz.


    Meine Mutter war als Finanzberaterin tätig und ist 2016 verstorben. Meine Vater als Alleinerbe wurde 2017 von ehemaligen Kunden meiner Mutter auf
    Schadensersatz wegen Falschberatung aus einer Kapitalanlage verklagt.
    Mein Vater wurde Prozesskostenbeihilfe ohne Ratenrückzahlung gewährt weil das Erbe überschuldet ist. Der Prozess wurde nun verloren und er wurde auf
    Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 10.500€ verurteilt. Was passiert wenn er diesen Betrag jetzt nicht Zahlen kann? Wenn mein Vater eines Tages verstirbt, werden die Schadensersatzansprüche aus dem verlorenen Prozess an die Kinder (volljährig) weiter vererbt?


    Vielen Dank für die Hilfe.

  • weil das Erbe überschuldet ist

    Wenn das Erbe überschuldet ist, sollte Ihr Vater Nachlassinsolvenz beantragen (§§ 1975 ff BGB).


    Er sollte sich damit jedoch nicht allzu viel Zeit lassen, denn § 1975 Abs. 1 Satz 1 BGB schreibt vor, dass die Nachlassinsolvenz "unverzüglich" zu beantragen ist, nachdem der Erbe von der Überschuldung oder der Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses Kenntnis erlangt hat.


    Dieser Zeitpunkt dürfte bei Ihnen spätestens mit Rechtskraft des Urteils, in dem Ihr Vater als Erbe verurteilt wurde, eingetreten sein. Also nichts wie hin zum Nachlassgericht!


    Sollte nicht so ganz klar sein, ob wirklich Überschuldung vorliegt, kann Ihr Vater auch Nachlassverwaltung gem. § 1981 BGB beantragen. Lesen Sie hier nach, was das ist.