Bearbeitungsgebühr bei Unternehmerdarlehen

  • Der Bundesgerichtshof hat am 4. Juli 2017 entschieden, dass Unternehmer ein Bearbeitungsentgelt/Bearbeitungsgebühr , die sie im Rahmen einer Kreditvergabe für ein Unternehmerdarlehen an ihre Bank gezahlt haben, zurück verlangen können (BGH, Verfahren XI ZR 562/15 und
    XI ZR 233/16). Klar ist, dass Finanztip vor allem von Verbrauchern gelesen wird - jedoch gibt es bestimmt viele in diesem Forum, die als Unternehmer bei ihrer Bank einen Kredit aufgenommen haben und dafür ein Bearbeitungsentgelt gezahlt haben. Ich erlaube mir den Verweis auf unser kurzes Erklärvideo bei https://youtu.be/Ay827eu0F1I . Aber sicher gibt es hier die ein oder andere Frage, die ich gerne beantworte.
    Besonder spannend ist das Thema Verjährung!

    Dr. Hermann Bröcker, LL.M.
    Rechtsanwalt | Partner


    SYLVENSTEIN Rechtsanwälte
    Sckellstr. 6 | 81667 München

  • Das Thema Verjährung spielt bei der Rückforderung von Bearbeitungsentgelten für einen Firmenkredit (Unternehmerdarlehen) eine zentrale Rolle. Bisher herrscht hier noch Unklarheit, da der Volltext des BGH Urteils noch nicht vorliegt, sondern nur eine Pressemitteilung.
    Unstreitig gilt eine Verjährungsfrist für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren von drei Jahren. Fraglich ist allein, wann diese Frist beginnt zu laufen. Einerseits weist die Pressemitteilung darauf hin, dass die Verjährung mit Ablauf des Jahres 2011 beginnt - nach dieser Ansicht wäre für all diejenigen der Anspruch verjährt, die das Entgelt vor mehr als drei Jahren an die Bank gezahlt haben (also 2017 minus drei Jahre = 2014).
    Andererseits heißt es in der Pressemitteilung, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des OLG Celle vom 2.12.2015 (Az. 3 U 113/15) bestätigt hat. Und das OLG Celle hat ausdrücklich ausgeführt, dass die Klageerhebung für Unternehmer erst ab Mai 2014 zumutbar war und daher die dreijährige Verjährungsfrist nicht vor Ende 2017 abläuft.

    Dr. Hermann Bröcker, LL.M.
    Rechtsanwalt | Partner


    SYLVENSTEIN Rechtsanwälte
    Sckellstr. 6 | 81667 München