Doppelte Haushaltsführung - Fortführung bei Arbeitssuche?

  • Seit 2012 bin ich beruflich in Berlin und habe meinen Lebensmittelpunkt in Bonn. Dementsprechend mache ich jährlich die doppelte Haushaltsführung (Fahrtkosten/Miete, ggf. Einrichtungsgegenstände usw.) steuerlich geltend. Im letzen Jahr war ich von Dezember bis Anfang Mai arbeitslos gemeldet und habe ALG I bezogen. Ab Mai dann wieder eine neue Tätigkeit in Berlin aufgenommen. Kann ich in dem Fall die doppelte Haushaltsführung für die gesamten 12 Monate bei der Einkommensteuererklärung geltend machen? Denn ich war ja weiterhin wegen der Arbeitssuche am zweiten Wohnsitz in Berlin und bin nur zu Bewerbungsgesprächen und am Wochendende "nach Hause" gefahren. Gibt es dazu eine Rechtsprechung oder Erfahrungen, wie das Finanzamt verfährt? Besten Dank für hilfreiche Hinweise!

  • Ein Urteil habe ich nicht gefunden. Ansonsten heißt es meist sinngemäß:


    "Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung bleibt auch nach eingetretener Arbeitslosigkeit bestehen, solange sich der Arbeitnehmer um einen neuen Arbeitsplatz bemüht (vorweggenommene Werbungskosten)."


    Voraussetzung ist aber, dass du weiterhin in Berlin auf der Suche bist - wenn du auch in anderen Städten Bewerbungen laufen hast, könnte man eine Beendigung der doppelten Haushaltsführung unterstellen:


    -> http://www.iww.de/quellenmaterial/id/944


    Das Urteil ist uralt - aber die Ausführungen zur Bestand / Auflösung der DHH sind trotzdem interessant.