Hallo!
stark vereinfachtes Beispiel:
- Erbe von mehreren vermieteten Immobilien im Wert von 1 Mio Euro
→ angenommene Höhe der Erbschaftssteuer 200.000Euro.
(um Steueroptimierung durch Schenkung zu Lebzeiten, Nißbrauchrecht und Freibeträge soll es an dieser Stelle nicht gehen)
Ich würde Steuerstundung beantragen, soviel ich weiss ist das möglich, wenn die Erbschaftsteuer so hoch ist, dass man, um sie zu bezahlen, eine Immobilie verkaufen müsste.
Angenommen ich besitze zum Zeitpunkt des Erbes nur 50.000 Euro komplett in Aktien angelegt. Müsste ich die Aktien verkaufen, um damit zumindest einen Teil der Steuer zurückzuzahlen, sodass nur 150.000Euro über Steuerstundung erst später beglichen werden müssen?
Ich frage um zu wissen, ob ich die Aktien rechtzeitig in leichter verfügbare Anlagen umschichten müsste, um nicht zwanghaft zu den Kursen verkaufen zu müssen, die gerade zum Zeitpunkt des Erbes anstehen.
Viele Grüße
Meiermüller