Reiserücktrittsversicherung nach Unfall

  • Guten Abend liebe Community,


    ich habe eine Frage zu meiner Reiserücktrittsversicherung.


    Meine Partnerin und ich haben für eine Kreuzfahrt die zwischen Weihnachten und Silvester stattfinden soll eine Jahres Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
    ( von VERS(4u), das RundumSorglos-Jahresschutz ohne Selbstbehalt )
    Als Sommerurlaub wollten wir vom 24.07 - 31.07.2017 einen Urlaub auf Rügen verbringen. Leider ist meine Freundin Ende letzter Woche vom Pferd gefallen und hat sich dabei so verletzt das sie erst einmal eine Woche krank geschrieben wurde da sie nicht auftreten kann. ( Der Arzt merkte schon an das eine neue Krankschreibung erfolgen wird ). Das Reisebüro meinte jedoch das die Versicherung auch für bereits bestehende Reisen gilt.



    Beim Anruf bei der Versicherung wurde mitgeteilt das eine Kostenübernahme nicht erfolgen kann da die Versicherung zu spät abgeschlossen wurde.
    ( Datum des Versicherungsscheins: 28.06.17, Reisebeginn 24.07.17 )
    Gibt es noch eine Möglichkeit die Versicherung davon überzeugen doch einen Teil der Kosten zu Übernehmen?


    Vielen Dank für eure Bemühungen und einen schönen Abend!

  • Hallo Spotinglissabon,


    ich glaube, wir müssen Ihre Fragen erst einmal etwas sortieren.


    Bei welcher Versicherung haben Sie denn den Vertrag abgeschlossen? VERS(4u) ist keine Versicherungsgesellschaft sondern der Markenname von TUI als Vermittler. Diese kooperieren mit mehreren Versicherern.


    Viele Versicherer fordern 30 Tage zwischen Versicherungsbeginn und Beginn der Reise. Lesen Sie bitte im Kleingedruckten (Versicherungsbedingungen) nach, was in Ihrem Vertrag gilt.


    Als Versicherungsbeginn gilt nicht das Ausstellungsdatum des Versicherungsscheines sondern das Datum Versicherungsbeginn. Was steht da in Ihrem Vertrag?


    PS: Was das Reisebüro meint, ist irrelevant.


    Gruß Pumphut