Versteuerung eines verkauften ETF's

  • Guten Morgen Community!


    mich plagen mal wieder Fragen zu der Besteuerung eines ETF's. Ich habe letztens ein ETF verkauft. Dabei handelt es sich um den DBX1G (Ausschüttend, Domizil Luxemburg, Syntetisch). Muss ich jetzt irgendwas in die Steuererklärung angeben oder wie läuft das ab ?



    Beste Grüße,
    Shifty

  • WKN stimmt nicht, muss sechsstellig sein. Wenn es der DBX1SG LU0292101796 sein sollte: Im Bundesanzeiger steht zumindest für letztes Jahr 0. Wenn das in der übrigen Jahren so war versteuerst Du mMn den Wertzuwachs, das sollte die Depotbank bereits in der Verkaufsabrechnung getan haben.

  • Hallo @Kater.Ka


    danke für die Antwort. Mich hat nur die Abrechnung etwas gewundert, wo steht:


    **Einbeh. Steuer EUR 0,00


    ** Enthalten sind folgende Steuern (negative Werte bedeuten Steuererstattung)
    Kapitalertragsteuer EUR 0,00
    Solidaritätszuschlag EUR 0,00
    Kirchensteuer EUR 0,00

  • Noch andere Idee: Hast Du tatsächlich Gewinn mit NAV-Steigerung zwischen Kauf und Verkauf gemacht? Habe mir mal das Dreijahreschart angesehen und rein vom Kursverlauf her könnte auch ein Verlust vorliegen. Performance war positiv, dafür hast Du aber schon die Ausschüttung bekommen und versteuert.

  • Was möchtest Du denn angeben? Du hast keinen Gewinn gemacht, also will das Finanzamt nichts von Dir. Den Verlust verrechnet die Depotbank automatisch mit anderen Gewinnen. Sollte es keine Gewinne geben und Du hast anderswo Gewinne kannst Du bis 15.12. eine Verlustbescheinigung beantragen, diese in der Steuererklärung angeben und dann wird dieser Verlust mit Gewinnen bei anderen Depots verrechnet (Beachten: es gibt zwei getrennte Töpfe, einmal für Aktien und einmal für den Rest). Bleibt dann immer noch Verlust übrig wird dieser in die nächstjährige Erklärung weiter übertragen.


    Ansonsten bei der Steuererklärung die Jahresbescheinigungen einreichen, ggf. für die Günstigerprüfung (Abrechnung zum persönlichen Steuersatz statt den 25%), lohnt sich bis zvE von ca. 16.000 alleinstehend, verheiratet das Doppelte.

  • Ich muss nochmal nachfragen:


    ich habe heute bemerkt, dass mein Freistellungsauftrag von 795,10€ verbleibend auf 800,96€ hochgegangen ist. Ich habe ja eine Wertpapierabrechnung von meinen Fonds Stückelungsverkauf an die KAG bekommen. Folgende Angaben sind dort aufgelistet:



    Ausgeführt 0,241676
    St. Kurswert EUR 6,95


    Kurs 28,766700 EUR
    Provision EUR 5,90


    Gewinn/Verlust 0,04 EUR


    Endbetrag EUR 1,05


    Altveräußerungsgewinne je Anteil EUR 1,1448805000
    Altveräußerungsgewinne gesamt EUR 0,28



    Kommen diese 5,86€ die AUF meinen Freistellungsantrag angerechnet wurden von der Provision - Gewinn/Verlust zustande ? Denn das würde genau 5,86€ ergeben.


    Ich danke schonmal für eine Antwort, sehr schwer da durch zu steigen für einen Anfänger ?(

  • Verstehe die Zeilen nicht hundertprozentig. Bei Flatex werden die 5,90 vom Gewinn abgezogen, d.h. wenn es 0,04 Gewinn waren sind es jetzt 5,86 Verlust. Die Formulierung "Freistellungsauftrag hochgegangen" verstehe ich dabei nicht, ich habe keinen bei Flatex, sehe also nur meine gezahlten Steuern. Ich gehe davon aus, dass ausgehend von 801 heruntergezählt und jetzt der Verlust wieder hinaufgezählt wird,


    Noch was anderes: hast Du Dir mal die zugehörige Steuerbuchung angeschaut?

  • Also ich hatte vorher schon etwas von den 801 € Freibetrag genutzt, sodass ich auf 795,10 € gekommen bin. Dann am 19.07 kam dann halt der Verkauf der Stückelung und der Betrag ist von 795,10€ auf 800,96 € wieder "angestiegen", sodass ich quasi nochmal mehr an Freibetrag hätte. Die Steuerbuchung sieht so aus:



    Brutto Ertrag
    Dev.-Kurs


    -5,86€
    1,00000



    Angerechnete Freibeträge
    Quellensteuertopf


    5,86€
    0,00€



    Steuerpfl.Ertrag


    0,00€



    Gez./Angerechnete Steuer


    0,00€

  • Jein. Steuer zahlt man nur auf Gewinne, aber erst wenn der Freibetrag überschritten ist. Da Du einen Verlust gemacht hast sind die Gewinne solange steuerfrei bis der Verlust ausgeglichen ist. Dann bist Du wieder im Bereich Deines (schon angeknabberten) Freibetrags.