Haushaltshilfe - als Kinderbetreuung und als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar?

  • Ich möchte eine Haushaltshilfe einstellen. Sie soll den Haushalt machen (putzen, bügeln, waschen) und die Kinderbetreuung übernehmen.
    Ist es möglich ein Teil der Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten abzusetzen und ein anderes Teil als haultshaltsnahe Diensleistung? Muss man dann im Vertrag genau festlegen wie die Stundenaufteilung zwischen Betreuung und Haushalt ist?

  • Ist es möglich ein Teil der Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten abzusetzen und ein anderes Teil als haultshaltsnahe Diensleistung? Muss man dann im Vertrag genau festlegen wie die Stundenaufteilung zwischen Betreuung und Haushalt ist?

    Davon würde ich abraten.


    Der Grund: Kinderbetreuungskosten dürfen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 nur zu 2/3 als Sonderausgaben abgezogen werden.D.h. 1/3 muss der Steuerpflichtige aus seinem versteuerten Einkommen bezahlen. Maximal können Kinderbetreuungskosten in Höhe von 4.000,00 €/Jahr abgezogen werden.


    Haushaltsnahe Dienstleistungen sind hingegen eine ganz "andere Baustelle". Sie sind nach § 35a EStG begünstigt. Dort wird geregelt, dass sich die Steuerschuld ermäßigt. Das ist ein ganz anderes Verfahren als der Sonderausgabenabzug.


    Sie kommen, wenn Sie beide Vorschriften mit ein und derselben Person nutzen wollen, unweigerlich in Abgrenzungsprobleme. Das BMF hat ausdrücklich darauf hingewiesen, das Kinderbetreuungskosten KEINE haushaltsnahen Dienstleistungen sind.


    Wenn Sie Ihren Plan weiterverfolgen wollen, rate ich Ihnen dringend, einen Steuerberater zu konsultieren.

  • Ich würde gerne fragen, wie die Sache ausgegangen ist.

    Ich hatte schon eine Weile eine Minijobberin als Babysitter. Ein paar Jahre lang wurde sie uns vom FA unter Betreuung berücksichtigt. Letztes Jahr haben sie mir komplett vom FA als Haushaltsnahe Dienstleistung umdeklariert. Ich dachte, es hätte damit zu tun, dass die Kids älter werden und sie nicht mehr so eng betreut werden müssen (das älteste ist nun 12). Letztes Mal habe ich einen Teil als HH-Hilfe und einen Teil als Kinderbetreuung angegeben und wieder wurde alles umdeklariert. Die Erstattung ist in diesem Fall aber geringer.

    Danke im Voraus für eine Rückmeldung