Berechnung Elternunterhalt nicht verheiratete Lebensgemeinschaft mit Kind

  • Liebes Forum,


    ich habe ein paar Fragen. Folgende Situation:
    Mein Lebensgefährte ( also nicht verheiratet) und ich haben ein gemeinsames Kind und wohnen im Eigenheim. Sein Vater soll jetzt ins Pflegeheim.


    Nun zu meinen Fragen:


    1) Das Haus läuft auf beide je zur Hälfte, wie auch die Darlehen. Rein rechtlich ist es ja so, das man trotzdem auch für die Darlehen alleine in der Lage sein muss zu bezahlen, auch wenn es auf beide läuft. Kann man jetzt die Darlehensraten bei meinem Lebensgefährten auch komplett ansetzen oder nur zur Hälfte ?
    2) Das Haus hat 125 qm Wfl., würden diese dann auch angesetzt mit der ortsansässigen Miete für 125 qm ? oder nur zum Teil wegen 3 Personenhaushalt oder nur zur Hälfte, weil ich auch da wohne ?
    3) Kann man eine Rücklage für Instanthaltungskosten für das Haus ansetzen ? Gibt es dafür evtl. Richtwerte oder Pauschalen ?
    4) Welche Nebenkosten für das Haus kann man evt. noch mit abziehen ?
    5) Eigentlich wird ja das Kindergeld, wenn wir verheiratet wären, bei ihm zur Hälfte auf das Einkommen addiert. Kindergeldempfänger bin jedoch ich als Mutter, wird aber auf das gemeinsame Konto überwiesen, wird das mit angerechnet ?
    6) Kann man Unterhalt für das Kind gem. Düsseldorfer Tabelle auch abziehen, wenn man den ja eigentlich nicht bezahlt oder gilt das auch, weil man ja Unterhaltskosten hat ? Dann hier der volle Betrag gem. Tabelle oder auch nur die Hälfte ? Die Betreuungskosten der Schule kann man dann ja dazu addieren, alles oder auch nur die Hälfte ? Zählt hier, was vom Konto abgebucht wird oder der Rechnungsempfänger ?
    7) Was ist mit einem Kredit für´s Kfz, der eigentlich auf meinen Namen läuft, aber vom gemeinsamen Konto abgebucht wird ?


    Ich weiß, das sind viele Fragen, würde mich aber riesig über Antworten freuen. Vielen Dank, Kauli