Als Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft stelle ich mir die Frage, ob und wie ich anteilige Lohnkosten für Reparaturen bei meiner Steuererklärung geltend machen kann.
Wer kann mir Helfen?
Danke
Als Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft stelle ich mir die Frage, ob und wie ich anteilige Lohnkosten für Reparaturen bei meiner Steuererklärung geltend machen kann.
Wer kann mir Helfen?
Danke
Ja, klar können Sie das. Geben Sie die anteiligen Kosten einfach in dem dafür vorgesehenen Feld Ihrer Software an.
Vielen Danke!!!!
Als Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft stelle ich mir die Frage, ob und wie ich anteilige Lohnkosten für Reparaturen bei meiner Steuererklärung geltend machen kann.
Eine Differenzierung ist dabei wichtig:
a) wenn du die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt, sind die Kosten "haushaltsnahe Tätigkeiten"
b) wenn die Wohnung vermietet ist, dann sind es Werbungskosten bei Vermietung und dann ist kein Ansatz als "haushaltsnahe Tätigkeiten" bei dir möglich. Dafür kann dein Mieter (meist einen Teil davon) als "haushaltsnahe Tätigkeiten" ansetzen, weil er sie über die Nebenkostenumlage letztlich auch bezahlt hat. Die Aufdröselung ist Aufgabe der Hausverwaltung.