Flugannulierung - Verursacher ist Airport (Paris CDG) - Wer hat nützliche Tipps

  • Hallo,


    hatte für 2 Personen einen Flug gebucht: Air France am 01.07.2017 Berlin-Paris Weiterflug Paris-Brest.


    Am 01.07.2017 wurde nach der Landung in Paris der Weiterflug nach Brest mit einigen anderen Flügen annuliert.
    Das gesamte Terminal F2 in Paris (CDG) wurde geräumt. Ursache soll ein Fehler des Security-Personals des Airports gewesen sein.
    Ein Reisender war in einem Bereich, wo er nicht sein durfte. Deshalb wurde für über 2.000 Menschen der gesamte Security-Check in Paris CDG wiederholt.
    Das hatte zur Folge, dass wir erst am folgendem Tag weiterfliegen konnten und einen gesamten Urlaubstag verloren haben.
    Jetzt das Problem:
    Da der Verursacher der Airport war, ist es für Air France ein "außergewöhnlicher Umstand", den Air France nicht zu vertreten hat.
    Es greift hier nicht die Fluggastrechte-Verordnung , die nur für Airlines gilt, aber nicht für Airports.
    Die Fluggastrechte-Portale haben abgewunken, Sie helfen und vertreten nur bei Airlines.


    Wer kann mir nützliche Tipps geben, wohin ich mich wenden kann, um eventuell Entschädigung o.ä. zu erhalten?