Die drei Säulen der Altersvorsorge SO KÖNNEN SIE IN DEUTSCHLAND FÜR DIE RENTE ANSPAREN

  • Im Artikel vom 12.06.2017 schreibt Frau Zinnecker...


    1) ...mit Bezug auf die dritte Säule, etwa im Rahmen einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung: "Wer sich das angesparte Kapital auf einmal auszahlen lassen möchte, bezahlt den persönlichen Einkommenssteuersatz auf die Hälfte der Summe." (Hervorhebung hinzugefügt)
    -> Ich hoffe, dass es sich hierbei um ein redaktionelles Versehen handelt und es stattdessen "die Hälfte des Ertrags" bzw. "die Hälfte des Gewinns" lauten müsste. Anderenfalls müsste man bei der Einmalzahlung ja auch auf die bereits aus dem Netto bezahlten Beiträge noch einmal versteuern, so dass man letztlich noch steuerlich 'bestraft' würde, wenn man privat vorsorgt und sich für die Einmalzahlung statt für die Rentenauszahlung entscheidet.


    2) ...mit Bezug auf die zweite Säule / Entgeltumwandlung "Spätere Renten aus der zweiten Säule müssen Sparer mit ihrem persönlichen Steuersatz im Alter versteuern. Bei Betriebsrenten zahlen sie im Alter auch die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, also 18,7 Prozent."
    -> Zumindest der Krankenversicherungsteil dürfte doch nicht für PKV gelten? Das hieße, dass sich eine Entgeltumwandlung besonders für PKV-Versicherte lohnt?


    http://www.finanztip.de/altersvorsorge/

  • Die Antwort zu Punkt 1) steht in § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG:


    Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören:


    6. der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt und erbracht wird, und bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, wenn der Vertrag nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen worden ist. Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen.


    Und der Unterschiedsbetrag ist damit der Ertrag aus der LV.