Stromanbieter wechseln

  • Hallo an alle Community-Freunde,


    ich habe ca. vor 7 Wochen eine Stromerhöhung bekommen.
    Danach bin ich erst einmal in den Urlaub. Nun wollte ich mich darum kümmern, aufgrund der Erhöhung, den Anbieter zu wechseln.
    Nun lese ich im Finanztip, dass man sich innerhalb 2 Wochen darum kümmern muss, nach dem man erfahren hat das der Stromtarif teuer geworden ist.
    Hat jemand Erfahrung und weiss, ob dies jetzt auch noch möglich ist? Ich zahle für einen zwei Personenhaushalt 2.500 Kw Verbrauch 60 € im Jahr!


    Danke für Ihre Rückmeldungen :)

    • Offizieller Beitrag

    Interessante Pressemitteilung des EuGH vom gestrigen Tage:


    Verbraucher, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht mit Strom und Gas beliefert werden, müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten jeder Preiserhöhung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden


    Da die vorliegend in Rede stehende deutsche Regelung eine solche Information nicht vorsieht, verstößt sie gegen die „Stromrichtlinie“ 2003/54 und gegen die „Gasrichtlinie“ 2003/55


    Der Bundesgerichtshof (Deutschland) ist mit zwei Rechtsstreitigkeiten zwischen Strom- und Gaskunden und ihren Versorgern betreffend mehrere Preiserhöhungen in den Jahren 2005 bis 2008 befasst. Die Kunden, die unter die allgemeine Versorgungspflicht fallen (Tarifkunden)1, sind der Ansicht, dass diese Erhöhungen unbillig gewesen seien und auf rechtswidrigen Klauseln beruht hätten.


    Die allgemeinen Bedingungen der mit Verbrauchern geschlossenen Verträge waren durch die im maßgeblichen Zeitraum geltende deutsche Regelung2 bestimmt und aufgrund dieser Regelung unmittelbarer Bestandteil der mit den Tarifkunden geschlossenen Verträge. Die Regelung erlaubte es den Versorgern, die Strom- und Gaspreise einseitig zu ändern, ohne den Anlass, die Voraussetzungen oder den Umfang der Änderung anzugeben, stellte jedoch sicher, dass die Kunden über die Preiserhöhung benachrichtigt wurden und den Vertrag gegebenenfalls kündigen konnten.


    In Beantwortung der vom Bundesgerichtshof vorgelegten Fragen stellt der Gerichtshof mit seinem heutigen Urteil fest, dass die „Stromrichtlinie“ 2003/543 und die „Gasrichtlinie“ 2003/554 einer nationalen Regelung (wie der vorliegend in Rede stehenden deutschen Regelung) entgegenstehen, die den Inhalt von Strom- und Gaslieferungsverträgen mit Verbrauchern, die unter die allgemeine Versorgungspflicht fallen5, bestimmt und für die Versorger die Möglichkeit Verbraucher rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderung über deren Anlass, Voraussetzungen und
    Umfang informiert werden.


    Der Gerichtshof führt insbesondere aus, dass die Mitgliedstaaten gemäß diesen beiden Richtlinien
    in Bezug auf die Transparenz der allgemeinen Vertragsbedingungen einen hohen Verbraucherschutz gewährleisten müssen.


    Der Gerichtshof stellt fest, dass den Kunden neben ihrem (in den Richtlinien für den Fall einer Preisänderung vorgesehenen) Recht, sich vom Liefervertrag zu lösen, auch die Befugnis erteilt werden muss, gegen eine solche Änderung vorzugehen. Um diese Rechte in vollem Umfang und tatsächlich nutzen und in voller Sachkenntnis eine
    Entscheidung über eine mögliche Lösung vom Vertrag oder ein Vorgehen gegen die Änderung des Lieferpreises treffen zu können, müssen die unter die allgemeine Versorgungspflicht fallenden Kunden rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Änderung über deren Anlass, Voraussetzungen und Umfang informiert werden.


    Den Antrag, die finanziellen Folgen des Urteils so weit wie möglich zu beschränken, weist der Gerichtshof zurück und lehnt damit eine zeitliche Begrenzung der Wirkungen seines Urteils ab. Hierzu stellt der Gerichtshof insbesondere fest, dass nicht dargelegt wurde, dass die Infragestellung der Rechtsverhältnisse, deren Wirkungen sich in der Vergangenheit erschöpft haben, rückwirkend die gesamte Branche der Strom- und Gasversorgung in Deutschland
    erschüttern würde. Die Auslegung der Richtlinien 2003/54 und 2003/55 gilt somit für alle im zeitlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinien erfolgten Änderungen.


    Quelle: Pressemitteilung EuGH 23.10.2014


    Welche Auswirkungen dies auf die Verbraucher in Deutschland hat vermag ich ehrlich gesagt nicht zu beurteilen, vielleicht kann @Franziska und die Experten von Finanztip hier eine Bewertung vornehmen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • So, wie es sich darstellt, beträgt die Sonderkündigungsfrist nur maue zwei Wochen ;(


    Das Urteil schauen wir uns einmal näher an, aber versprechen kann ich natürlich nichts :) Bei Finanztip kommt es natürlich auch immer darauf an, ob wir einen guten Rat geben können - oder eben nicht.

  • Ich würde mir eher Gedanken machen, wie man selbst Strom sparen kann. Der billigste Strom ist immer noch der, den man erst gar nicht verbraucht. Ich habe binnen fünf Jahren meinen Stromverbrauch um zwei Drittel gesenkt ohne dabei meine Lebensqualität einzubüßen.

  • Vielerlei Dinge, aber nicht alle gleichzeitig:


    -alle Lampen auf LED umgestellt (damals bekam man die noch für 1-2 € / Stück bei Ebay)
    -alten PC gegen neueren PC ausgetauscht (der neue verbraucht ca. 1/3 weniger Strom)
    -alten Kühlschrank gegen neuen Kühlschrank ausgetauscht (ca. 180-200 kWh Ersparnis pro Jahr)
    -Chromebook angeschafft - das verbaucht nur noch ein Bruchteil dessen an Strom was der PC verbraucht


    Und natürlich achte ich auch drauf, daß nicht unnötig Licht brennt usw.

    • Offizieller Beitrag

    Herzlichen Glückwunsch! ...


    Haben Sie mal für sich gerechnet wann sich die Anschaffungskosten amortisiert haben?

  • Herzlichen Glückwunsch! ...


    Haben Sie mal für sich gerechnet wann sich die Anschaffungskosten amortisiert haben?


    Beim Kühlschrank waren es ca. 8,5 Jahre, also bedeutend kürzer als die übliche Lebensdauer solcher Geräte. Wir reden hier übrigens von einer Reduktion der monatlichen Stromkosten von ca. 45 € auf 17 €.

    • Offizieller Beitrag

    und wo liegt hier der Haken?


    Welche Provision nimmt diese Dienstleistung hierfür?


    [Anm. der Moderation: Beitrag bezieht sich auf einen gelöschten Vorbeitrag.]

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    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Ich kann für meinen Teil nur sagen, dass sich ein jährlicher Check des Anbieters rechnet und sich der Aufwand des Wechsels über die entsprechenden Portale (ich habe bisher nur Verivox genutzt) in vielen Fällen mehr als rechtfertigt. Wir sind ein 2-Personenhaushalt, brauchen 3500 kwh Strom und 17000 kwh Gas (Altbau und Wassererwärmung über Durchlauferhitzer). Ich dachte, den optimalen Anbieter gefunden zu haben und wollte dieses Jahr mal nicht wechseln, 5 min Suche ergab Sparpotential von 270 Eur für Strom und Gas, da konnte ich dann doch nicht widerstehen.

  • Gilt das im Beitrag erwähnte Sonderkündigungsrecht nur, wenn der Stomanbieter eine "uneingeschränkte" Preisgarantie gegeben hat? Oder kann ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn die eingeschränkte Preisgarantie nur Netzentgelt und Energieanteil abdeckt und der Preis wegen Steuern und Umlagen erhöht wird?

  • Der Beitrag oben bezieht sich m.E. nur auf die Grundversorgung. Für andere Verträge gelten die jeweiligen AGB. Dort sind dann auch die Ankündigungs- und Widerspruchsfristen geregelt.Speziell zu dem Thema Steuern und Umlagen dürfte geregelt sein dass diese jederzeit durchgeführt werden dürfen.

  • aus eigener Erfahrung kann ich dir nur sagen, dass die "Billiganbieter" nicht unbedingt der große Renner sind.
    Ich finde es für mich wichtig, dass ich vor Ort das E-Werk habe. Sollte mal etwas sein, kann ich direkt dort anrufen und brauche keine teure Hotline.
    Die mir dann auch nicht sofort weiterhelfen können. Sondern mich weiterreichen und damit ist mir nicht geholfen.
    Und ob man letztendlich soviel Geld spart, glaube ich nicht, denn es kommt auch immer auf die Leistung an.
    Stromkosten senken, kann jeder individuell, wie er/sie es möchte.
    Fängt bei Sparlampen an und hört bei den Geräten auf.

  • Ich kann dazu sagen, dass die regionalen Stromanbieter manchmal die bessere Wahl sind als Vergelichsportale. Natürlich haben die ausgesuchten Anbieter jeweils einen Rechner auf ihrer Seite und somit wird ein derartiger Vergleich umso aufwändiger, kann sich aber auch demensprechend lohnen. Und Energiesparmaßnahmen sollten heutzutage die norm sein, alles andere ist doch schon teuer genug :)

  • Sonderkündigungsrecht beim Strom hat man, soweit ich weiß, IMMER sobald man auszieht. Das ist nämlich der Grund für dieses Recht.
    Ich glaube der Rechner von http://www.besterstromanbieter.org/ berücksichtigt alle Anbieter und ist Tüv-geprüft. Berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege.


    Ich persönlich benutze nur Ökostrom, aber auch nur weil mir der Grundversorger aufeinmal zu teuer geworden ist. (Ja, noch teurer als "Öko-Strom")
    Am besten sollten wir alle schonmal lernen, wie man ohne Strom auskommt, bei dem Weltgeschehen zurzeit. :D


    Liebe Grüße

  • Ein Freund von mir arbeitet in der Energiebranche und hat mir empfohlen meinen Tarif zu überprüfen, wegen der anstehenden Erhöhung der Ökostrom-Umlage. Habe mir nen Tarif mit Preisbindung geholt und noch nen Wechselbonus bekommen. Kann ich nur jedem empfehlen, das regelmäßig zu prüfen. Ist wie Susi sagt sogar nen regionaler geworden in diesem Fall, trotz Online Vergleich