Festsetzung von Hinterziehungszinsen und Schätzung von Kapitaleinkünften

  • Hallo an alle,
    habe einen interessanten Artikel gefunden zum Thema Festsetzung von Hinterziehungszinsen. Die Anwendung der Beweislastregeln zu Lasten des Steuerpflichtigen ist unzulässig und Kapitaleinkünfte bei fehlenden anderweitigen Anhaltspunkten dürfen nur unter bestimmten Bedingungen geschätzt werden. Ich denke der ein oder andere hier hat auch mit Kapitaleinkünften (ausländischen) zu tun und findet das vielleicht auch interessant.


    Mehr Infos hierzu: https://www.gwgl-hamburg.de/bl…g-von-kapitaleinkuenften/


    VG!