Krankenkassenbeitrag als Rentnerin bei vorherig freiwillig versichertes KK-Mitglied

  • Ich werde in Kürze die gesetzliche Altersrente erreicht haben. Diese wird nur ca. 220€ betragen da ich schon seit ca. 35 Jahre nicht mehr berufstätig bin. Da mein Mann privat versichert ist, bin ich freiwillig bei der KKH versichert. Wie berechnet sich ab Rentenbeginn der KK-Beitrag? Aktuell zahle ich über 280€. Zählt die Rente meines Mannes dann auch noch mit wie zur Zeit?
    Vielen Dank.

  • Klare Antwort - kommt darauf an.


    Im Rahmen des Rentenantrages wird Ihre aktuelle Krankenkasse (KKH) prüfen, ob Sie über die Rente pflichtversichert sind.


    Falls ja, berechnet sich Ihr Krankenversicherungsbeitrag aus Ihrer Rente (und fertig).


    Falls nicht, bleibt alles wie bisher, Sie bekommen nur einen kleinen Zuschuss aus der Rente zur Krankenversicherung.


    Wie die Prüfung "Pflichtversicherung Ja/Nein" abläuft, erläutert der Vordruck R0815 der Rentenversicherung. (Einfach un die Suchmaschine eingeben oder bei der Rentenversicherung unter Vordrucke/Formulare nachschauen.)


    Vereinfacht gesagt, wenn Sie die letzten Jahre gesetzlich krankenversichert waren (z. B. als freiwilliges Mitglied), dann werden Sie über die Rente krankenversichert sein.