Frage am Rande zum Artikel

  • Zitat:
    "Bis wann müssen Sie bezahlen?
    Beim Einkauf im Supermarkt ist klar: Sie müssen sofort zahlen, sonst können Sie die Waren nicht mitnehmen."



    Wieso eigentlich? Wenn mir die Ware bereits von dem Kassierer ausgehändigt wurde, sollte ich die doch auch mitnehmen dürfen. Was spricht dagegen?
    Der Anspruch des Supermarkts auf Zahlung des Kaufpreises bleibt natürlich bestehen.

  • Wie würde das konkret aussehen? Sie kaufen eine Flasche Coke für 99 Cent. Sie gehen zum Ausgang, machen einen Identitätscheck, der Supermarkt macht eine Bonitätsauskunft über Sie und jeden Kunden, wenn das Geld nicht kommt, muss das Inkasso losgeschickt werden, mit 30% Verlust durch Inkassokosten..... Supermärkte haben meines Wissens eine Marge von <5% (weiß hier jemand exakte Zahlen?). Reibungsverluste kann man sich in dem Umfeld nicht leisten, Zahlungsziele am Tag x auch nicht.


    Im übrigen herrscht auch im Internet meist Vorkasse in Form von Kreditkartennutzung oder eben "echte" Vorkasse. Auch da läuft keiner gerne seinem Geld hinterher.

  • Wieso eigentlich? Wenn mir die Ware bereits von dem Kassierer ausgehändigt wurde, sollte ich die doch auch mitnehmen dürfen. Was spricht dagegen?

    Dagegen spricht, dass Ihnen die Ware vom Kassierer unter der Bedingung der Zug-um-Zug-Zahlung des Kaufpreises ausgehändigt wurde. Dies wird zwar nicht bei jedem Aushändigungsvorgang expressis verbis gesagt, entspricht jedoch der Verkehrssitte. Man spricht auch von einem konkludenten Vertragsschluss.


    Insoweit sind Sie nicht berechtigt, die Ware ohne sofortige Bezahlung mitzunehmen.
    Der Supermarkt wird Sie wegen mindestens Versuchs eines Ladendiebstahls anzeigen.