GmbH - Geschäftsführer

  • Hallo zusammen,


    wie ist das, wenn in einer GmbH nur ein neuer Geschäftsführer steht, im Vertrag jedoch steht......
    als zusätzlicher Geschäftsführer zum 01.03.2017 bestellt.
    Ihm ist Einzelvertretungsbefugnis erteilt.
    Ferner ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


    Wenn man jedoch den Eintrag in der GmbH liest, steht nur ein neuer Geschäftsführer. Was hat das mit dem zusätzlichen Geschäftsführer auf sich.
    Gibt es diesen alten jetzt noch oder nicht? Er taucht zumindest schriftlich nicht mehr in der GmbH auf. ( im neue Eintrag! )
    Kann mir da jemand weiterhelfen. Danke.

  • im Vertrag jedoch steht......
    als zusätzlicher Geschäftsführer zum 01.03.2017 bestellt.

    Wenn man jedoch den Eintrag in der GmbH liest, steht nur ein neuer Geschäftsführer.


    Mir ist nicht ganz klar, was Sie meinen...


    Von welchem Vertrag ist hier die Rede?
    Meinen Sie mit "Eintrag in der GmbH" den Handelsregistereintrag?


    Wenn Sie Ihren Sachverhalt noch etwas besser aufklären, kann ich Ihnen vielleicht helfen.

  • Hallo,


    die besagte Firma hatte einen Geschäftsführer der in einem Schreiben den zusätzlicher Geschäftsführer zum .....2017 bestellt. Ihm ist Einzelvertretungsbefugnis erteilt.
    Ferner ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


    Im Handelsregistereintrag steht jetzt aber nur der neu bestellte Geschäftsführer. Ist der alte Geschäftsführer jetzt noch
    eingetragen, auch wenn man nichts findet im Handelregisterauszug, oder ist nur der "zusätzliche, neu bestellte Geschäftsführer" alleiniger, neuer Geschäftsfüher?


    ( Gibt es jetzt zwei, oder nur einen Geschäftsführer? )

  • Grundsätzlich hat das Handelsregister nur deklaratorische Funktion und ist NICHT konstitutiv.
    D.h. auf Deutsch: der Handelsregistereintrag macht den Geschäftsführer nicht zum Geschäftsführer.


    Geschäftsführer wird, wer durch die Gesellschafterversammlung der GmbH zum Geschäftsführer bestellt wird.
    Und der Geschäftsführer bleibt so lange im Amt, bis er von der Gesellschafterversammlung abberufen wird.


    Allerdings ist die Gesellschaft verpflichtet, die Bestellung und auch die Abberufung jeweils unverzüglich zum Eintrag in das Handelsregister anzumelden. Doch das hat - wie gesagt - keine materiell-rechtlichen Auswirkungen.


    Deswegen kann Ihre Frage auch nicht so einfach beantwortet werden. Vielleicht liegt eine Schlamperei bei der GmbH vor, wenn der HR-Auszug eine falsche Information gibt.


    Vielleicht haben Sie jedoch auch nur den Auszug falsch gelesen. Haben Sie sich (gegen Gebühr) einen aktuellen Auszug vom Bundesanzeiger gezogen? Oder haben Sie nur die kostenlosen "Veränderungen" auf Unternehmensregister.de angesehen?


    Bei den Veränderungen wird nur die Veränderung veröffentlicht. D.h. dass der bereits vorher bestellte Geschäftsführer gar nicht erwähnt wird.

  • Vielen Dank für die Einschätzung. Ich habe nur den kostenlosen Auszug gelesen, in dem die Änderung steht. Es kann also durchaus möglich sein, dass es noch beide Geschäftsführer gibt.
    Wo könnte man das kostenfrei nachlesen?

  • Ich habe nur den kostenlosen Auszug gelesen, in dem die Änderung steht. Es kann also durchaus möglich sein, dass es noch beide Geschäftsführer gibt.

    Ja, davon können Sie ausgehen.


    Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, müssen Sie 4,50 € Verwaltungsgebühr investieren und sich einen "Aktuellen Abdruck" aus dem Handelsregister downloaden.


    Sie finden alles unter www.unternehmensregister.de


    So weit ich weiß, gibt es nirgends kostenlose HR-Auszüge.
    Private Informationsanbieter verlangen für HR-Auszüge teilweise noch deutlich mehr.


    Im Übrigen: wenn Sie bei den "Änderungen" zurückgehen und dort ist nirgends die Abberufung des vorherigen Geschäftsführers veröffentlicht, dann spricht sehr viel dafür, dass dieser unverändert im Amt ist.

  • Sehr interessant. Offiziell wurde uns mitgeteilt, dass der alte Geschäftsführer in Zukunft nicht mehr im Unternehmen tätig ist und komplett ausscheidet. Deshalb gab es auch keine Änderung der Geschäftspapiere, etc.


    Vielen Dank nochmal.

  • Hallo,


    bin jetzt doch noch fündig geworden.


    “Das Unternehmen wird derzeit von 2 Managern (2 x Geschäftsführer) geführt. Es ist ein Gesellschafter an der Unternehmung beteiligt. “


    Diese Veröffentlichung steht im Netz kostenfrei. Somit hat sich meine Annahme noch mal bestätigt. Was heißt, dass ein Gesellschafter an der Unternehmung beteiligt ist ?

  • Was heißt, dass ein Gesellschafter an der Unternehmung beteiligt ist ?

    Ein Gesellschafter ist immer an dem Unternehmen beteiligt. Kann es sein, dass es ein "Geschäftsführer" ist an der Unternehmung beteiligt heißt? Das wäre dann ein Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. ein geschäftsführender Gesellschafter im Gegensatz zu einem "normalen" Geschäftsführer, der "nur" angestellt ist.

  • Es gibt 2 Geschäftsführer. So steht das genau auf der Seite.

    8. Management



    1. xxxxx
    xxxxx, xxxxx
    Geschäftsführer
    xxxxx xxxxx
    xxxxx xxxxx
    xxxxx
    Deutschland
    Geburtsjahr: xxxxx
    2. xxxxx
    xxxxx, xxxxx
    Geschäftsführer
    xxxxx xxxxx
    xxxxx xxxxx
    xxxxx
    Deutschland
    Geburtsjahr: xxxxx



    9. Gesellschafter / Eigentümer


    1.
    xxxxx



    xxxxx, xxxxx

    Gesellschafter
    xxxxx xxxxx
    xxxxx xxxxx
    xxxxx
    Deutschland
    Beteiligung: xxxxx EUR



    Die Eintragung erfolgte am 20. Februar 20...
    Mit der Geschäftsführung sind Herr ..... und Herr...... beauftragt.


    Wer ist denn jetzt der Eigentümer von dem Geschäft. Beide oder nur einer?


    Vielen Dank.

  • Die Postion / Funktion "Geschäftsführer" macht jemanden nicht zum Eigentümer, sondern zunächst ist der GF erst mal nur Angestellter der GmbH.


    Check mal, wie hoch das Stammkapital der GmbH ist und vergleiche, wie hoch die Beteiligung des genannten Gesellschafters ist. Wenn beide Zahlen identisch sind, gibt es keine weiteren Gesellschafter.