Rezeptgebührbefreiung bei der KVdR?

  • Die KVdR ist keine andere Krankenkasse. Es geht da um einen anderen Grund der Versicherung.


    Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann ist man über die KVDR krankenversichert, bei der zuständigen Krankenkasse (z. B. AOK). Es ändert sich eigentlich nur der Paragraph, nach dem man versicherungspflichtig ist.


    Es ist eine Pflichtversicherung, will heißen: Voraussetzungen erfüllt - pflichtig (ob man will oder nicht); Voraussetzungen nicht erfüllt - nicht pflichtig (ob man will oder nicht)


    Wahlrecht haben Sie aber hinsichtlich der Krankenkasse. Wenn Sie die Kasse wechseln wollen, können Sie dass unter den selben Bedingungen wie ein versicherter Beschäftigter. Wenn Sie nicht wechseln wollen, dann zwingt Sie auch keiner.

  • Sind Sie bisher als Freiwilliges Mitglied der AOK versichert?


    Dann könnte der Fragebogen den Hintergrund haben, dass die Gesetzesänderung zum 01.08.2017 berücksichtigt werden soll, bzw. geprüft werden soll, ob sich die Änderung in Ihrem Fall auswirkt.