Kann die Rechtschutzversicherung ausserordentlich kündigen, wenn der Versicherungsnehmer zuvor ordentlich zum Laufzeitende bereits ngekündigt hat ?

  • Hallo,
    viele Rechtschutzversicherer kündigen Verträge (ausserordentlich ), wenn Kunden innerhalb von 12 Monaten einen zweiten Versicherungsfall melden, sogar bei langjähriger unbelasteter Vertragslaufzeit. Finanztest empfiehlt dazu, dass man der Versicherung in solchen Fällen besser zuvorkommt, indem man selbst kündigt. Wenn ich nun meinen laufenden Vertrag ordentlich zum Vertragsende gekündigt und auch eine Bestätigung des Versicherers erhalten habe, das Ende des Vertrasg z. B. aber erst im nächsten Jahr liegt, kann dann der Versicherer seinerseits noch vorher außerordentlich den Vertrag kündigen? Also in den Fällen, in denen innerhalb der 12 Monate vom Versicherten ein weiterer Versicherungsfall gemeldet wird?


    Ich bedanke mich für baldige Antwort!

  • Das ist natürlich eine Frage für die Versicherungsexperten, aber ich denke, auch einen gekündigten Vertrag kann man noch außerordentlich kündigen.


    In den ARB der WGV steht zB:


    Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von 12 Monaten eingetreten ...können wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht für den zweiten Versicherungsfall bestätigt haben. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Diese wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.


    Ich denke nicht, dass dieses Recht durch einen gekündigten Vertrag eingeschränkt wird.

  • Hallo,


    im Normalfall ist die Kündigung im Schadenfall unabhängig von der regulären fristgemäßen Kündigung. Bei einer Zeitdifferenz von 1 Monat wäre es sehr schlechter Stil der Versicherung, zusätzlich zur bereits wirksamen fristgemäßen Kündigung noch die Schadenfallkündigung hinterherzuschieben. Bei 1o Monaten Differenz sieht das schon anders aus. Die Versicherung möchte nicht noch den 3. oder sogar 4. Schaden gemeldet bekommen.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut, hallo Ökonom,
    vielen Dank für die Antworten! Ich war eigentlich auch immer dieser Meinung, bevor mir mein neuer Versicherungsberater das Gegenteil mitteilte. Demnach werde ich mit der Kündigung meiner "alten" Versicherung noch warten.