Hallo zusamen!
Ich versuche meine Steuererklärung zu machen.Bei der Werbungskoten,Wege zur Arbeit,muss ich die Entfernungspauschale nach Erstetätigkeitsstätte berechnen.
Meine Frage:
wenn den Arbeitgeber (X Einrichtung) wegen Umbaumaßnahmen,vorübergehend,seinen Sitz(Erstetätigkeitsstätte) zu eine andere Adresse (Y Einrichtung-Außenstelle)wechselt,handelt es sich bei der neue Adresse auch um die gleiche Erstetätigkeitstätte oder ist das Auswärtstätigkeit?
Kann mir jemand helfen?
LG