Erstetätigkeitstätte bei vorüberghenden Umzug Arbeitgeber

  • Hallo zusamen!
    Ich versuche meine Steuererklärung zu machen.Bei der Werbungskoten,Wege zur Arbeit,muss ich die Entfernungspauschale nach Erstetätigkeitsstätte berechnen.
    Meine Frage:
    wenn den Arbeitgeber (X Einrichtung) wegen Umbaumaßnahmen,vorübergehend,seinen Sitz(Erstetätigkeitsstätte) zu eine andere Adresse (Y Einrichtung-Außenstelle)wechselt,handelt es sich bei der neue Adresse auch um die gleiche Erstetätigkeitstätte oder ist das Auswärtstätigkeit?


    Kann mir jemand helfen? ?(


    LG

  • Ich würde das wie eine vorübergehende Abordnung betrachten und dann ändert sich die erste Tätigkeitssstätte nicht. Die Fahrtkosten zur "Außenstelle" sind dann Reisekosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit.