Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zur "Werbungskostenpauschale" beim Ausfüllen einer "Wohngeld-" Berechnung.
In dem Webformular besteht die Möglichkeit die Werbungskostenpauschale anzugeben und zwar in folgender Form:
****
- jährliche Werbungskosten in €
(1000 € für Lohn und Gehalt)
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
******
Die Werbungskostenpauschale würde dann von meinem Brutto abgezogen.
Meine Werbungskosten sind im Grunde 0 Euro. Meine Frage ist nun die:
Soll man im Formular trotzdem die 1000 Euro eintragen (als Pauschale!) oder eben nicht? Da bin ich mir nicht sicher, wie das gemeint ist.
Hier in der Forumsinfo steht, dass die Pauschale bei der monatlichen Steuerbelastung (sprich: Lohnsteuer) schon mit berücksichtigt wäre. So gesehen bräuchte ein Arbeitnehmer, soweit seine Werbungskosten im Jahr die 1000 Euro nicht überschreiten grundsätzlich bei der Steuererklärung nie die Werbungskosten eintragen, weil dieser Betrag ja sowieso bei der monatlichen Steuerbelastung berücksichtig wären.
Vielleicht habt ihr einen Tip für mich.
Danke und Gruß
Eus20
ps.
hier mal der Link zu diesem Formular: