Werbungskostenpauschale bei Wohngeld - Berechnung

  • Hallo liebe Community,


    ich habe eine Frage zur "Werbungskostenpauschale" beim Ausfüllen einer "Wohngeld-" Berechnung.


    In dem Webformular besteht die Möglichkeit die Werbungskostenpauschale anzugeben und zwar in folgender Form:


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    - jährliche Werbungskosten in €
    (1000 € für Lohn und Gehalt)


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    Die Werbungskostenpauschale würde dann von meinem Brutto abgezogen.


    Meine Werbungskosten sind im Grunde 0 Euro. Meine Frage ist nun die:


    Soll man im Formular trotzdem die 1000 Euro eintragen (als Pauschale!) oder eben nicht? Da bin ich mir nicht sicher, wie das gemeint ist.


    Hier in der Forumsinfo steht, dass die Pauschale bei der monatlichen Steuerbelastung (sprich: Lohnsteuer) schon mit berücksichtigt wäre. So gesehen bräuchte ein Arbeitnehmer, soweit seine Werbungskosten im Jahr die 1000 Euro nicht überschreiten grundsätzlich bei der Steuererklärung nie die Werbungskosten eintragen, weil dieser Betrag ja sowieso bei der monatlichen Steuerbelastung berücksichtig wären.



    Vielleicht habt ihr einen Tip für mich.


    Danke und Gruß


    Eus20


    :)


    ps.
    hier mal der Link zu diesem Formular:


    Wohngeldrechner

  • So wie ich den Rechner verstehe, kannst du (mindestens) die 1.000 Euro eintragen oder eben mehr, wenn du diese nachweisen kannst.


    Bei der Einkommensteuererklärung brauchst du diesen Wert (1.000 Euro) nicht gesondert angeben, er wird - eben als Pauschale, also ohne Nachweis - automatisch berücksichtigt. Bei dem Wohngeldrechner hingegen musst du auch diese 1.000 Euro reinschreiben.