Kann mir hierzu jemand Auskunft geben.
Immobilienverkauf
Schriftlicher Makleralleinauftrag von einer Erbengemeinschaft.
Käufer gefunden. Nun kommt kein Verkauf zu Stande, weil einer der Erben (Alkoholiker) meint er kann noch mehr erzielen.
Er will nun eine Versteigerung einleiten. Der von uns gefundene Käufer hat davon Wind bekommen und spekuliert nun darauf,
dass er die Immobilie ersteigrn kann ohne dann an uns Provision zahlen zu müssen. Wie sieht das rechtlich aus?
Danke Grüße Hanna