Reinigungskosten für ein schmiedeeisernes Balkongitter bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten

  • Hallo,
    ich habe ein Einfamilienhaus vermietet. Im OG befindet sich ein Balkon mit einem weißen Ziergitter. Wie ich nun kürzlich feststellen konnte, wurde dieses Gitter - welches bei Vermietung noch sauber war - offenbar innerhalb der vermieteten Zeit von 5 Jahren noch nie gereinigt.Es ist völlig verschwärzt und vergrünt. Nun haben die Mieter zum Mietvertrag auch die Hausordnung unterschrieben, worin vereinbart ist, dass Haus und Grundstück stets sauber zu halten sind.
    Da es sich hier nicht um Erhaltungsaufwand handelt, denke ich, dass die Mieter aufzufordern sind, die Reinigung bis zu einem festgesetzten Termin vorzunehmen und nach fruchtlosem Ablauf die Reinigung von mir in Auftrag gegeben werden kann. Die entstandenen Kosten sehe ich als Betriebskosten, die den Mietern dann in Rechnung zu stellen sind.
    Ich bin mir nur nicht sicher, ob das Balkongitter zur Wohnung oder zur Fassade gehört. Wenn es zur Fassade zu rechnen wäre, könnte ich die Kosten nicht umlegen.


    Weiß jemand die Antwort?
    Ich bedanke mich im Voraus!

  • Das klingt für mich eher nach Erhaltungsaufwand als nach einer normalen Reinigung... Wenn ich Ihr Mieter wäre, würde ich die Zahlung ablehnen.


    Für die Instandhaltung ist nach den Gesetz immer noch der Vermieter zuständig.

  • Danke muc. danke oekonom,


    ich will ja nur, dass das Gitter gereinigt, nicht gestrichen wird, daher halte ich das nicht für Erhaltungskosten. Allerdings wird es sich danach herausstellen, ob es dann gestrichen werden muss. Wenn man mehrere Jahre keine Reinigung vorgenommen hat, leidet das Material zwangsweise und die Substanz wird angegriffen. Es handelt sich nicht um Witterungseinflüsse,sondern um richtige Verdreckung. Bei einem Einfamilienhaus hat ja der Mieter auch die Terrasse und die Zugangswege sauber zu halten, da dies zur Gartennutzung gehört. Ferner hat der Mieter ja unterschrieben, das Gebäude stets sauber zu halten und den Garten zu pflegen. Zumindest von innen gehört M.E. die Reinigung zu den Pflichten des Mieters.Die Außenseite wird zur Fassade gehören.Ich verstehe auch die Mieter nicht, denn es handelt sich um ein Schmuckgitter, wenn diese auf dem Balkon sitzen und auf dieses verdreckte Teil sehen.


    Ich bin ja auch berechtigt, Gartenpflege bei nicht Einhaltung des Vertrages auf eine Firma zu übertragen und dann als Betriebskosten abzurechnen.

  • Die von Oekonom herangezogene Quelle ist doch eindeutig:


    Das Gitter zählt zum Außenbereich und dessen "Wartung","Instandhaltung","Reparaturen" usw. sind NICHT umlagefähig.
    In der Quelle finden sich noch weitere Beispiele zu ähnlichen Fragen,wo sämtlichst darauf abgestellt wird,daß anfallende Kosten eben nicht umlagefähig sind


    Mein Vermieter ist leitender Immobilienkaufmann bei einem Unternehmen.Ich wohne hier seit 11 Jahren und noch NIEMALS wurden auch nur ansatzweise Kosten der beschriebenen Art (u.a.auch Balkon wie im Beispiel des TE)auf mich umgelegt.


    ALLE diesbezüglichen Aufgaben erledigt unser Hausmeister(den wir auch bezahlen!!) oder eine vom Vermieter beauftragte Fachfirma.


    Ich verstehe den TE durchaus,denn er möchte Kosten sparen.Ich würde bei einem ansonsten gedeihlichen Mietverhältnis die Angelegenheit erledigen(lassen) und es nicht darauf ankommen lassen,aus einer Mücke einen Elefanten zu machen,bei dessen streitigem Klärungsversuch er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Kürzeren zieht.