Hallo,
ich habe ein Einfamilienhaus vermietet. Im OG befindet sich ein Balkon mit einem weißen Ziergitter. Wie ich nun kürzlich feststellen konnte, wurde dieses Gitter - welches bei Vermietung noch sauber war - offenbar innerhalb der vermieteten Zeit von 5 Jahren noch nie gereinigt.Es ist völlig verschwärzt und vergrünt. Nun haben die Mieter zum Mietvertrag auch die Hausordnung unterschrieben, worin vereinbart ist, dass Haus und Grundstück stets sauber zu halten sind.
Da es sich hier nicht um Erhaltungsaufwand handelt, denke ich, dass die Mieter aufzufordern sind, die Reinigung bis zu einem festgesetzten Termin vorzunehmen und nach fruchtlosem Ablauf die Reinigung von mir in Auftrag gegeben werden kann. Die entstandenen Kosten sehe ich als Betriebskosten, die den Mietern dann in Rechnung zu stellen sind.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob das Balkongitter zur Wohnung oder zur Fassade gehört. Wenn es zur Fassade zu rechnen wäre, könnte ich die Kosten nicht umlegen.
Weiß jemand die Antwort?
Ich bedanke mich im Voraus!