Erhebliche Flugverspätung - Wie vorgehen

  • Guten Tag,
    mir wurde unlängst auf Twitter geraten meinen Fall bezüglich einer erheblichen Flugverspätung hier zu schildern, um gegebenenfalls Tipps zum weiteren Vorgehen zu erhalten. Hier nun die Geschehnisse:


    Ich hatte mit meiner Freundin einen Urlaub in die Türkei gebucht, am 16.8.14 sollte es um 06:15 Uhr von Bremen nach Antalya aus losgehen. Die Fluglinie war Germania. Als wir um etwa 04:30 unsere Koffer abgegeben hatten, wurde uns durch das Flughafenpersonal mitgeteilt, dass sich der Flug auf 22:15 verschieben würde aufgrund von technischen Schwierigkeiten.
    Da wir keine Möglichkeit hatten zurück nach Hause zurückzukehren, wurden wir in einem Hotel am Flughafen einquartiert und (für den gesamten Tag) mit je einem Mittagessen im Wert von 30€ pro Person versorgt.
    Um 22 Uhr wurde uns mitgeteilt, dass sich der Flug erneut um eine Stunde verschieben würde auf 23:15. Wichtig hierbei: In Bremen herrscht Nachtflugverbot, weshalb der Flieger bis 23:30 spätestens in der Luft sein musste. Um 23 Uhr wurde den Urlaubern dann von einer(!) Flughafenmitarbeiterin mitgeteilt, dass das Flguzeug weiterhin technische Schwierigkeiten hat, es aber ein anderes Flugzeug geben würde, bei dem aber ca 20 Personen nicht mitfliegen könnten, da es sich um ein kleineres Flugzeug handeln würde. Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass Familien mit kleinen Kindern hierbei bevorzugt zu behandeln wären und ob sich die ca 20 Nichtflieger freiwillig melden würden.
    An dieser Stelle möchte ich nochmal erwähnen: Es stand eine einzelne (sehr zierliche) Flughafenmitarbeiterin etwa 180 zum Teil sehr wütenden Urlaubern gegenüber, die zu diesem Zeitpunkt schon 17 Stunden Flugverspätung hinter sich hatten. Diese eine einzelne Flughafenmitarbeiterin hatte nun die Aufgabe die Urlauber zu beruhigen und gleichzeitig 20 Freiwillige zu suchen UND sollte den aktuellen Stand der Dinge weitergeben. Hier hat der Flughafen Bremen m.E. schlichtweg versagt.


    Nachdem klar war, dass an dem Tag kein Flieger mehr starten würde, wurden wir in die Gepäckhalle gebracht und wir konnten (immerhin) unsere Koffer wieder in Empfang nehmen. Gegen halb 1 erfuhren wir dann endlich, dass unser Flug am nächsten Tag um 8:15 mit einer TUIfly Maschine durchgeführt werden würde. Summa Summarum wurde der Flug also mit 26 Stunden Verspätung durchgeführt.



    Wir haben nach dem Urlaub ein wenig über unsere Fluggastrechte recherchiert und uns war relativ schnell klar, dass wir aufgrund von EU Verordnung 261/2004/EG Anspruch auf 400€ pro Person haben. Um Anwaltsgebühren oder die gängigen Erfolgsbeteiligungen von Fluggastrechteportalen vorerst zu sparen, schrieben wir zunächst (16.9.) eine eMail, als diese unbeantwortet blieb ein Einschreiben (26.9.), in denen wir diese Forderungen äußerten und eine Frist zur Stellungnahme setzten. Eine Antwort blieb bis heute aus.


    Unsere Möglichkeiten sind meines Erachtens wie folgt:

    • Inanspruchnahme des Dienstes eines Fluggastrechteportales (EUclaim, fairplane, flightright) - Diese verlangem im Schnitt aber etwa 22-25% des Auszahlungsbetrages als Provision.
    • Anwaltliche Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt. Hierbei würden für die außergerichtliche Tätigkeit zwischen ca. 150 und 83€ anfallen. Falls eine Klage erforderlich wird würden die Anwaltsgebühren aber auf ca. 700€ steigen - es wäre hierbei allerdings auch ein Erfolgshonorar möglich.

    Wir würden uns sehr über weitere Anregungen und/oder Hilfe freuen.

  • Einige Tipps zur Vorgehensweise gibt es hier.
    1.
    Zunächst richtet man seinen Anspruch erstmal direkt gegen die Airline. Wenn diese ablehnend reagiert, kann man die Schritte gehen, die hier beschrieben sind: Flugverspätung - Seite 2 - Finanztip-Artikel besprechen - Finanztip Community
    In dem dortigen Artikel sind u. a. drei Firmen aufgeführt, die als sogen. Prozeßkostenfinanzierer fungieren: flightright, euclaim, fairplane. Außerdem gibt es noch refund.me. Die Gebürhensätze dieser Firmen sollte man vergleichen, falls man eine dieser Firmen beauftragt.
    2.
    Sollte die Airline auf das Anspruchsschreiben gar nicht reagieren empfiehtl sich noch eine außerordentliches oder ein gerichtliches Mahnverfahren.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • Update: 30.10.2014


    Wir haben soeben Post von Germania erhalten und bekommen innerhalb der nächsten 15 Werktage 800€ überwiesen, sämtliche weiteren Ansprüche sind hiermit allerdings abgegolten.
    Bei "weiteren Ansprüche" handelt es sich um Kosten für Getränke auf dem Flughafen sowie im Frühstücksrestaurant des Flughafenhotels i.H.v. etwa 16€.


    Diese Ansprüche mögen zwar gerechtfertigt sein, ein erneutes Fordern unsererseits könnte allerdings in jahrelangem Rechtsstreit enden (der bei Inanspruchnahme eines Fluggastrechteportals diese Aussazhlungssumme um deutlich mehr als diese 16€ senken würde), weshalb wir entschlossen haben die 800€ zu nehmen und die Sache damit abzuschliessen.


    Danke für Ihre Hilfe


    PS: Ich werde die nächsten Tage hier nochmal reinschauen, ob nun jemand dringlichst davon abrät diese Zahlung Germanias anzunehmen, sehe aber zur Zeit keinen Haken.